Das Urner Landgericht hat am Mittwoch einen Barbetreiber aus Erstfeld des versuchten Mordes schuldig befunden und zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Sein Komplize wurde zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Verteidiger wollen die Urteile anfechten.
Im November 2010 war in Erstfeld die ehemalige Frau des Barbetreibers niedergeschossen und schwer verletzt worden. Der Staatsanwalt kam zum Schluss, dass der Barbetreiber einen Komplizen beauftragt hatte, die Frau zu ermorden.
Das Landgericht folgte dieser Argumentation und befand den Barbetreiber sowie seinen kroatischen Komplizen des versuchten Mordes in Mittäterschaft für schuldig. Der Barbetreiber wurde zudem der Gefährdung des Lebens in einem andern Fall von Januar 2010 für schuldig befunden.
Skurpellos und verwerflich
Für das Gericht sind die Angeklagten skrupellos und verwerflich. Als Motiv sieht es beim Hauptangeklagten den Kampf um das Sorge- und Besuchsrecht für den gemeinsamen Sohn. Auch habe er Angst gehabt, dass seine Frau Interna ausplaudern könnte. Schliesslich sei es um den Zugriff auf ein Erbe gegangen. Dem Komplizen sei es, weil er in Schulden steckte, um Geld gegangen.
Mit seinen Strafen blieb das Landgericht unter dem Antrag des Staatsanwaltes. Dieser hatte für den Barbetreiber fünfzehn Jahre und für den Komplizen zwölfeinhalb Jahre Gefängnis gefordert. Im Fall vom Januar 2010 hatte er zudem auf versuchte Tötung plädiert.
Verteidiger bestreiten Mordversuch
Die Verteidiger dagegen forderten Freisprüche. Der Verteidiger des Barbetreibers hatte dem Staatsanwalt vorgeworfen, er habe nur Indizien präsentiert. Bei dem angeblichen Mordversuch fehle das Motiv. Der Verteidiger vermutete, das Opfer habe den Anschlag selber inszeniert, um den Ex-Mann loszuwerden.
Nach Ansicht des Verteidigers des Kroaten hat die Staatsanwaltschaft vorschnell einen Tathergang konstruiert und dann einfach alles ausgeblendet, was nicht dazu passte. Die Aussagen der Hauptzeugen bezeichnete der Verteidiger als wertlos. Einer sei ein notorischer Angeber, die andere habe sich an ihrem Freund rächen wollen.
Die Vertreterin des Opfers forderte vor dem Landgericht zudem eine Genugtuung von 40’000 Franken. Die Richter sprachen der Frau 10’000 Franken zu.