Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) will ihre Reserven aufstocken und deshalb das Dotationskapital, das vom Kanton gestellt wird, von 2,5 auf 4,5 Mrd. Fr. erhöhen. Als Gegenleistung zeigt sich die ZKB bereit, jährlich 20 Mio. Fr. für die vom Kanton gestellte Staatsgarantie zu zahlen.
Ob diese Vorschläge realisiert werden, entscheidet der Zürcher Kantonsrat. Die ZKB hat die Anträge für eine Teilrevision des Kantonalbankengesetzes und des Reglementes am Mittwochmorgen beim Rat eingereicht.
Als Gründe für die Gesetzesänderungen gibt die ZKB die verschärften Eigenmittel-Vorschriften an. Als Folge der Finanzkrise vor vier Jahren haben die Regulatoren in zahlreichen Ländern die Anforderungen an die Eigenmittel der Banken, die als Reserven bei Krisen und Verlusten dienen, erhöht.
Weiter fordert die ZKB „moderat“ höhere Entschädigungen für die Bankräte, da das Entschädigungsreglement seit 1994 unverändert ist. Das heute gültige ZKB-Gesetz stammt aus dem Jahr 1997.