Der Import von exotischen Pflanzen erfreut sich in der Schweiz immer grösserer Beliebtheit – darauf deutet zumindest die steigende Zahl der illegalen Einfuhren hin. Dadurch können Schädlinge ins Land gelangen, die verheerende Schäden anrichten.
Die Vergehen gegen die Pflanzenschutzvorgaben nahmen in den letzten Jahren zu, wie die Forschungsanstalt Agroscope sowie die Bundesämter für Landwirtschaft und Veterinärwesen am Donnerstag mitteilten.
Im internationalen Artenschutzabkommen, das die Schweiz wie rund 180 weitere Länder unterzeichnet hat, sind über 25’000 Pflanzenarten aufgeführt. Diese Pflanzen, zu denen etwa Orchideen oder fleischfressende Pflanzen gehören, dürfen entweder gar nicht oder nur mit einer Bewilligung des Herkunftslandes in die Schweiz gebracht werden.
Offenbar foutieren sich immer mehr Schweizerinnen und Schweizer um die Bestimmungen, oder aber sie haben keine Kenntnis davon. Denn während 2009 und 2010 noch zwischen 50 und 60 Pflanzeneinfuhren beanstandet wurden, waren es 2011 rund 100 Fälle und im vergangenen Jahr deren 180.
Beliebte asiatische Gewächse
Im laufenden Jahr seien bis Juni bereits wieder über 100 illegale Einfuhren entdeckt worden, heisst es in der Mitteilung. Diese Fälle umfassen laut Markus Bünter von der Forschungsanstalt Agroscope nur die privaten Einfuhren, der gewerbliche Import sei davon nicht erfasst. Die beanstandeten Pflanzen kommen aus allen Weltgegenden, besonders beliebt sind gemäss Mitteilung aber Gewächse aus Asien.
Bei den illegalen Einfuhren handelt es sich aber nicht nur um Verstösse gegen den Artenschutz. Oft fehlt auch das sogenannte Pflanzenschutzzeugnis. Ein solches braucht es gemäss Markus Bünter grundsätzlich für sämtliche Pflanzen und Pflanzenteile, die aus Nicht-EU-Ländern stammen.
Besonders scharfen Einfuhrbestimmungen unterliegen gemäss Bünter die möglichen Träger von Feuerbrandbakterien. Dazu gehören etwa Apfel- und Birnbäume. Die Einfuhr von Zwergmispeln und Lorbeer-Glanzmispeln ist wegen der Feuerbrandgefahr aus allen Ländern verboten – auch aus der EU.
Ansonsten dürfen Pflanzen und Pflanzenteile aus der EU grundsätzlich frei importiert werden, solange sie nicht unter den Artenschutz fallen. Für einige Arten braucht es analog zum Pflanzenschutzzeugnis für Nicht-EU-Länder einen Pflanzenpass.