In Schweizer Zollfreilagern und offenen Zolllagern liegen enorme Vermögenswerte. Die Eidgenössische Finanzkontrolle beziffert den Warenwert auf über 100 Milliarden Franken. Sie befürchtet, dass diese Lager auch für illegale Aktivitäten verwendet werden.
2013 gab es in der Schweiz knapp ein Dutzend Zollfreilager sowie 245 offene Zolllager wie Lagerhäuser, Tanks oder Silos. Darin können Waren zum Transit, beispielsweise zur Etikettierung oder zur Aufbewahrung für Drittländer abgabefrei bis zur Wiederausfuhr gelagert werden. Die Entrichtung von Zollabgaben und Steuern kann auch bloss aufgeschoben werden, bis die Waren tatsächlich in Umlauf gebracht werden.
Missbrauchs-Gefahr
Was als Handelserleichterung gedacht ist, kann jedoch auch für andere Zwecken missbraucht werden. Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) stellte beispielsweise fest, dass es in einigen Zolllagern kaum Ein- oder Ausgänge gibt – vor allem in solchen, die auf die Lagerung von Kunstwerken oder Edelmetallen spezialisiert sind.
Bei der Langzeitlagerung von Waren mit grossem Wert bestehe die Gefahr, dass diese vom ursprünglichen Sinn und Zweck des Gesetzes abweiche und lediglich der Steueroptimierung diene, schreibt die EFK in einem am Montag veröffentlichten Bericht. Der Zollausnahmebereich könne auch missbraucht werden zur Umgehung der Vorschriften über den Handel mit Kulturgütern, Kriegsmaterial, Heilmitteln oder Rohdiamanten.
Mangelhafte Kontrollen
Das Problem ortet die EFK vor allem bei der Aufsicht, für welche die Eidg. Zollverwaltung verantwortlich ist. Weder das System bei der Erteilung und Erneuerung von Betriebsbewilligungen noch die eigentlichen Kontrollen gewährleisteten „ausreichenden Schutz vor illegalen Aktivitäten“, schreibt die Finanzkontrolle. Der Spielraum der regionalen Zollstellen sei gross und ihre Praktiken entsprechend heterogen.
Je nach Zollstelle werden beispielsweise offene Zolllager unterschiedlich intensiv kontrolliert. Zudem werden meist nur Bestand und Lagerbuchhaltung, nicht aber Ein- oder Ausgänge kontrolliert. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Informationen konnte die EFK nicht einmal feststellen, ob die Kontrollen wirksam waren.
Gemäss dem Bericht hat zudem nur die Hälfte der Zollstellen eine Risikoanalyse im Zusammenhang mit den offenen Zolllagern erstellt. Aber auch die Bundesbehörden kümmern sich nach Ansicht der EFK zu wenig um die mit der Zwischenlagerung verbundenen politischen und wirtschaftlichen Problemen.
Zollfreilager statt Bankgeheimnis
Die EFK sieht im Zusammenhang mit den Zollfreilagern und den offenen Zolllagern ein Reputationsrisiko auf die Schweiz zukommen. Sie verlangt daher, dass die von einigen Zollstellen angewendeten Kontrollpraktiken in allen Regionen eingeführt werden. Zudem müssten alle Mitarbeitenden des Zolls für die Risiken sensibilisiert werden – vor allem dann, wenn Missbrauch aufgedeckt wird.
Die EFK hat im Zusammenhang mit dem Zollausnahmebereich acht Empfehlungen formuliert. Vom Bundesrat etwa erwartet sie bis Ende 2015 eine Gesamtstrategie zur Minderung der Risiken im Zusammenhang mit Zollfreilagern und offenen Zolllagern. Zudem müssten die Kontrollen vereinheitlicht sowie Sanktionen rascher verhängt und konsequenter umgesetzt werden.
Sowohl Bundesrat wie EZV sind bereit, diese Punkte umzusetzen. Zündstoff bergen dagegen die Empfehlungen, welche die Bedingungen für die Einlagerung in Zollfreilagern betreffen. Die EDK verlangt beispielsweise, dass die Zollbehörden die Mietverträge vorab prüfen und für die korrekte Inventarisierung oder minimale Ein- und Ausgänge sorgen. Die Zollverwaltung weist darauf hin, dass diese Anforderungen derzeit politisch nicht umsetzbar seien.