Zu wenig Kostenkontrolle aber korrektes Verfahren

Die Anordnung des Sonder-Settings für den unter dem Namen «Carlos» bekannt gewordenen jugendlichen Straftäter ist korrekt abgelaufen. Bei den Kosten hätte man jedoch genauer hinschauen müssen. Zu diesem Schluss kommt die Justizkommission des Zürcher Kantonsrates.

Der Zürcher Regierungsrat Martin Graf vor den Medien (Bild: sda)

Die Anordnung des Sonder-Settings für den unter dem Namen «Carlos» bekannt gewordenen jugendlichen Straftäter ist korrekt abgelaufen. Bei den Kosten hätte man jedoch genauer hinschauen müssen. Zu diesem Schluss kommt die Justizkommission des Zürcher Kantonsrates.

Für künftige Settings empfiehlt die Kommission deshalb eine Abrechnung nach Aufwand statt Kostenpauschalen. Zudem sollen bereits bei der Offerte von Spezialbehandlungen bei den Kosten die Leistungen definiert werden.

Mit diesen und weiteren Forderungen stösst sie beim zuständigen Regierungsrat Martin Graf (Grüne), Vorsteher der Direktion der Justiz und des Innern, auf offene Ohren. Das Sonder-Setting-Paket im Fall «Carlos» sei in der Tat unsorgfältig geschnürt» worden, sagte Graf am Donnerstagnachmittag vor den Medien.

Ansonsten habe die Jugendanwaltschaft aber insgesamt gute Arbeit geleistet, wie der am Donnerstag veröffentlichte Bericht bestätige. Zudem seien seit Bekanntwerden des Falls Ende August bereits zahlreiche Massnahmen eingeleitet oder bereits umgesetzt worden, sagte Graf.

Dazu gehört beispielsweise eine Bewilligungspflicht für Sonder-Settings, die pro Monat teurer als 15’000 Franken sind. Damit verknüpft ist auch eine genaue Kostenkontrolle.

Die Spezialbehandlung für «Carlos» kostete monatlich 29’200 Franken. Sie beinhaltete, organisiert von einer externen Firma, eine Betreuung rund um die Uhr. Die Höhe der Kosten wurde von vielen Seiten kritisiert.

Reintegration als Ziel

Graf gab jedoch zu bedenken, dass im Jugendstrafrecht die Reintegration des Jugendlichen das oberste Ziel sei. Um dies zu erreichen, müsse man manchmal Massnahmen treffen, «die kurzfristig teuer, aber langfristig billig» seien.

Der mittlerweile 18-jährige «Carlos» war seit seiner Kindheit immer wieder mit den Behörden in Konflikt geraten. Vom Oktober 2006 bis zur Aufhebung des Sonder-Settings Ende August 2013 entstanden Vollzugskosten von 998’199 Franken.

Man wolle «Carlos» eine Zukunft bieten, sagte Graf weiter. Deshalb habe es der zuständige Jugendanwalt für sinnvoll erachtet, «Carlos» im Massnahmenzentrum Uitikon (MZU) unterzubringen. Dort habe der Jugendliche langfristig wohl bessere Möglichkeiten, eine Ausbildung zu absolvieren als in einem zweiten Sonder-Setting.

Das erste wirkte sich auf den Jugendlichen zwar positiv aus, war nach der Ausstrahlung eines Dokfilms von SRF jedoch abgebrochen worden. Wegen des grossen medialen Interesses wurde er zu seinem eigenen Schutz Ende August in Zürich verhaftet. Mittlerweile ist er im MZU untergebracht. Sein Anwalt hat dagegen Beschwerde eingereicht.

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