Von einem externen Experten lässt die Zürcher Bildungsdirektion die Hintergründe des Falls «Jürg Jegge» abklären. Es geht unter anderem um die Rechtslage bezüglich Sonderschulung zur Zeit der mutmasslichen Übergriffe.
Bildungsdirektorin Silvia Steiner (CVP) hat den Rechtsanwalt Michael Budliger mit den Abklärungen beauftragt. Der Anwalt mit einer Kanzlei in Zürich sei ein ausgewiesener Experte der Volksschulgesetzgebung, heisst es in der Medienmitteilung der Bildungsdirektion vom Dienstag.
Zuerst werde Budliger die damals geltende Rechtslage aufarbeiten bezüglich sonderpädagogischen Massnahmen und Sonderschulung. Er werde abklären, ob die rechtlichen Vorgaben sowohl von den Behörden als auch von den involvierten Personen eingehalten wurden.
Der Auftrag umfasst auch eine Aufarbeitung der relevanten Akten für eine allfällige spätere bildungshistorische Auswertung.
Buch brachte Fall ins Rollen
Anfang April 2017 hatte ein ehemaliger Schüler Jegges dem bekannten Pädagogen sexuellen Missbrauch vorgeworfen. Er hatte ein Buch mit seiner Geschichte veröffentlicht. Unter dem Vorwand einer therapeutischen Massnahme soll es über Jahre zu körperlichen Übergriffen gekommen sein, bei denen sie beispielsweise gemeinsam onaniert hätten. Jegge räumte ein, dass es sexuelle Kontakte gegeben habe.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft leitete ein Vorabklärungsverfahren ein, um zu ermitteln, ob es neben den verjährten Übergriffen auch solche gebe, die noch nicht verjährt seien. Einige Tage später führten Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei eine Razzia in Jegges Haus durch.
Wie es bei der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda hiess, gibt es zum Stand der Ermittlungen bezüglich Jürg Jegge «nichts Neues zu kommunizieren».