Der Zürcher Biobauer Nils Müller darf seine Rinder weiterhin mit einem gezielten Kopfschuss auf der Weide töten. Das kantonale Veterinäramt hat die Bewilligung verlängert.
Laut Kantonstierärztin Regula Vogel hat Müller die Bewilligung erhalten, seine Rinder mittels Kugelschuss auf der Weide zu betäuben und mit sofortiger anschliessender Entblutung den Tod sicherzustellen. Sie bestätigt damit eine Meldung des Landwirtschaftlichen Informationsdienstes vom Freitag.
Anschliessend müssen die Rinder zur weiteren Verarbeitung sofort in das nahe gelegene Kleinschlachtlokal gebracht werden. Es gelten auch künftig die selben strikten Auflagen wie bei den vorangehenden, auf zehn Rinder beschränkten Bewilligung, sagte Vogel.
So müssen unter anderem ständig ein Tierarzt und ein Metzger anwesend sein. Zudem gibt es Hygieneauflagen, Sicherheitsvorkehrungen wegen der Waffe sowie klare Vorgaben in Bezug auf Schussdistanz und Zeitspanne bis zum Entblutungsschnitt.
Schuss vom Hochsitz aus
Müller und seine Frau haben auf dem Bauernhof «Zur Chalte Hose» in Forch ZH für das Schlachten eine kleine, separate Koppel eingerichtet. Von einem angrenzenden Hochsitz aus nimmt der Landwirt das ausgewählte Tier aus kurzer Distanz ins Visier. Er hat dafür extra eine Jägerausbildung absolviert.
Das Schlachten auf der Weide erspart den Tieren den Transport, das Eingesperrtsein auf dem Schlachthof sowie den Kontakt zu Menschen und fremden Artgenossen. Dies soll dem Tier Stress ersparen, was nicht zuletzt die Fleischqualität erhöht.
Die Bewilligung wurde bereits im März ausgesprochen. Aus administrativen Gründen ist sie zeitlich begrenzt. Sie könne aber verlängert werden, wenn die Bedingungen eingehalten werden und die Rechtslage unverändert bleibt.