Zürcher Fraumünster-Posträuber erneut verurteilt

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Italieners wegen strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Raub bestätigt. Der Mann war einer der Haupttäter beim Fraumünster-Postraub im Jahr 1997.

Einer der Männer, die 1997 die Zürcher Fraumünsterpost ausraubten, ist erneut verurteilt worden. (Archiv) (Bild: sda)

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Italieners wegen strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Raub bestätigt. Der Mann war einer der Haupttäter beim Fraumünster-Postraub im Jahr 1997.

Das Obergericht Zürich verurteilte den Mann im November vergangenen Jahres zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten, wovon acht Monate zu verbüssen sind.

Im Mai 2010 plante der Verurteilte mit einem mehrfach vorbestraften italienischen Profiräuber einen Überfall auf einen UBS-Kurier an der Pelikanstrasse in Zürich. Sie rechneten mit einer Beute von 100’000 bis 150’000 Franken.

Für den Raub wollten sie zwei Waffen beziehungsweise echt aussehende Attrappen verwenden. Sie planten einen Pfefferspray mitzunehmen, um den Kurier zu bedrohen. Und um unerkannt zu bleiben, sollten Sturmhauben beschafft werden.

Mitte Mai lag alles bereit, aber dennoch schritten die Männer nicht zur Tat. Der Profiräuber gab den Plan auf, weil es im Umfeld des Fraumünster-Räubers zu einer Verhaftungswelle wegen Drogenvergehens gekommen war.

In diesem Zusammenhang war dieser abgehört worden, und dadurch erfuhr die Polizei vom geplanten Raubüberfall.

Wie das Bundesgericht in einem am Mittwoch publizierten Urteil schreibt, hat der Fraumünster-Räuber nicht aus eigenem Antrieb vom Vorhaben abgelassen. Es war vielmehr der Rücktritt des Profiräubers, durch welchen er zur Aufgabe des Plans gezwungen wurde.

Der Verurteilte hatte am 1. September 1997 zusammen mit sieben Mittätern die Fraumünster-Post in Zürich überfallen und über 53 Millionen Franken erbeutet. Die Hälfte der Beute wurde bis heute nicht gefunden.

Der in Florida verhaftete Haupttäter wurde zwei Jahre nach dem Überfall vom Bezirksgericht Zürich zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. (Urteil 6B_90/2015 vom 23.07.2015)

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