Zürcher Kantonsrat beschliesst Steuerentlastungen für Familien

Paare mit Kindern werden ab 2013 im Kanton Zürich steuerlich entlastet. Der Kantonsrat beschloss am Montag verschiedene Änderungen im Steuergesetz. So werden ab dem nächsten Jahr der Kinderabzug und der Abzug für die Fremdbetreuung erhöht.

Eltern dürfen im Kanton Zürich mehr auf der Steuererklärung abziehen (Symbolbild) (Bild: sda)

Paare mit Kindern werden ab 2013 im Kanton Zürich steuerlich entlastet. Der Kantonsrat beschloss am Montag verschiedene Änderungen im Steuergesetz. So werden ab dem nächsten Jahr der Kinderabzug und der Abzug für die Fremdbetreuung erhöht.

Statt 7400 Franken wie bisher dürfen Eltern ab 2013 für jedes Kind 9000 Franken auf der Steuererklärung abziehen. Für Kanton und Gemeinden bedeutet diese Erhöhung Steuerausfälle in der Höhe von je 30 bis 35 Millionen Franken.

Ausser SP und Grünen, die lieber eine Kindergutschrift gehabt hätten, standen alle Parteien hinter der Erhöhung.

Eine Änderung gibt es auch für Eltern, die ihre Kinder ausserhalb der Familie betreuen lassen und dafür zahlen. Sie dürfen ab 2013 einen höheren Fremdbetreuungsabzug vornehmen. Der bisherige Betrag von 6500 Franken wird auf 10’100 Franken erhöht.

Angleichung an Bundessteuer

Damit findet im Kanton Zürich bei den Abzügen für die Fremdbetreuung eine Angleichung an die Bundessteuer statt. Dort ist nämlich bereits seit 2011 die gleiche Abzugshöhe möglich.

Diese Änderung im Steuergesetz zieht Steuerausfälle von jährlich 2 Millionen Franken nach sich. Für den neuen Fremdbetreuungsabzug stimmte sogar die SVP, allerdings mit Widerwillen. Dagegen waren einzig die Vertreter der EDU. SP, Grüne und EVP hatten einen noch höheren Abzug gefordert.

Unbestritten war schliesslich eine weitere Änderung des Steuergesetzes im Zusammenhang mit der kalten Progression: So soll ab 2014 die Teuerung auf Steuern alle zwei Jahre automatisch ausgeglichen werden. Dem Kanton Zürich entstehen dadurch jährliche Kosten von 60 Millionen Franken.

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