Das Bundesgericht hat den Entscheid des Zürcher Kantonsrats vom Mai 2014, nicht auf den Entwurf zur Umsetzung der Kulturlandinitiative einzutreten, aufgehoben. Der Rat muss nun eine referendumsfähige Vorlage ausarbeiten.
Das Bundesgericht hat in einer öffentlichen Beratung entschieden, dass die Umsetzung der Kulturlandinitiative nicht in Form eines Richtplanes möglich ist. Dieser ist nicht referendumsfähig und kann vom Kantonsrat jederzeit geändert werden.
Die im Juni 2012 vom Zürcher Stimmvolk angenommene Kulturlandinitiative verlangt, dass wertvolle Landwirtschaftsflächen und Flächen von besonderer ökologischer Bedeutung wirksam geschützt werden.
Der Regierungsrat unterbreitete dem Kantonsrat im Juni 2014 als Umsetzungsvorlage einen Entwurf zur Revision des Planungs- und Baugesetzes. Er empfahl diesen jedoch zur Ablehnung. Er begründete dies damit, dass die Anliegen der Initiative im neu verabschiedeten Richtplan ausreichend berücksichtigt worden seien.
Der Kantonsrat trat in der Folge auf die Revision des Planungs- und Baugesetzes gar nicht erst ein, worauf die Grünen des Kantons Zürich als Initianten und Maionna Schlatter-Schmid, Präsidentin Grüne Kanton Zürich, Beschwerde beim Bundesgericht einreichten.