Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) wollte mehr Geld und mehr Freiheiten. Doch der Zürcher Kantonsrat nimmt seine Staatsbank stattdessen an die kurze Leine: Er verbietet ihr Geld von Privaten aufzunehmen und erhöht das Staatskapital nur zu einem Bruchteil.
Zudem lehnt der Kantonsrat höhere Entschädigungen für die Bankenspitze ab.
„Wir können damit umgehen“, sagte Bankratspräsident Jörg Müller-Ganz am Montag nach der Kantonsratssitzung. „Wir wissen nun, was unser Eigentümer will und wir werden uns in diesem Rahmen bewegen.“ An zwei Vormittagen hatte das Parlament die Weichen für die Zukunft der ZKB gestellt – und deren Wünsche mehrheitlich platzen lassen.
Wichtigster Entscheid war jener über die Kapitalisierung. Die ZKB beantragte beim Kantonsrat 2 Milliarden Franken zusätzliches Staatskapital. Hintergrund dieser Forderung waren die verschärften Eigenkapitalvorschriften aufgrund der Finanzkrise.
Statt 2 Milliarden gibt es „nur“ 500 Millionen
Doch eine Mehrheit wollte die in den letzten Jahren stark gewachsene ZKB bremsen. Statt 2 Milliarden genehmigte sie „nur“ 500 Millionen Franken. Viele stimmten gegen die beantragten Milliarden, weil die Bank bereits heute gut kapitalisiert sei und neuer unternehmerischer Spielraum immer auch neue Risiken mit sich bringe.
Der Rat nahm der ZKB gleichzeitig auch eine Freiheit: Theoretisch hatte die Bank bisher immer die Möglichkeit, über die Ausgabe von Partizipationsscheinen zu neuem Geld zu kommen. Bis jetzt konnte sie auf diesen Schritt allerdings verzichten, weil sie noch nie in eine Notlage geriet und schnell neues Kapital benötigt hätte.
Doch nun ist ihr diese Option für die Zukunft verwehrt. Der Kantonsrat strich die Erlaubnis, Partizipationsscheine auszugeben aus dem Kantonalbanken-Gesetz. Das Zeichen ist damit klar gesetzt: Eine schleichende Privatisierung ist nicht erwünscht. Der Staat will Eigentümer bleiben.
Weniger Freiheiten hat die Bank auch, was ihre Expansion betrifft. Die ZKB hat zwar weiterhin die Erlaubnis, ausserhalb von Zürich tätig zu sein – aber nur, wenn die Geschäfte keine „unverhältnismässigen Risiken“ darstellen und Zürich nicht vergessen geht. Die Geld- und Kreditbedürfnisse in der Heimat gehen vor.
Filialen im Ausland nur mit Auflagen
Im Ausland darf die ZKB nur noch dann Filialen eröffnen, wenn die Bank die dortigen Kunden wegen ausländischer Gesetze nicht von der Schweiz aus betreuen darf. Heute erwirtschaftet die Bank etwa ein Drittel ihrer Erträge ausserhalb Zürichs. Sie betreibt unter anderem Ableger in Salzburg und in der Offshore-Steueroase Guernsey.
Keinen Erfolg hatte die ZKB mit ihrem Vorschlag, für die Staatsgarantie künftig 20 Millionen Franken pro Jahr zu zahlen. Die ZKB will mit dieser Abgeltung jene Kritiker zum Schweigen bringen, die der abgesicherten Bank einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil vorwerfen.
Doch für viele Kantonsrätinnen und Kantonsräte waren die 20 Millionen als „Versicherungsprämie“ deutlich zu tief angesetzt. Sie schickten das Abgeltungs-Reglement deshalb zurück an den Absender. Nun muss der Bankrat einen neuen Vorschlag ausarbeiten.
Abfuhr für höhere Entschädigungen
Eine regelrechte Abfuhr kassierte die ZKB mit ihrem Antrag auf erhöhte Entschädigungen für Bankrat und Bankpräsidium. Der Kantonsrat wollte gar nicht erst darauf eintreten. Die Bankenspitze muss sich somit mit Entschädigungen begnügen, die ihrer Meinung nach bei weitem nicht mit jenen von „normalen“ Banken mithalten können.
Die ZKB-Vorlage ist nun zwar fertig beraten, aber noch nicht abgesegnet. In etwa vier Wochen findet eine zweite Lesung mit Schlussabstimmung statt.
Was die Gesetzesänderung bei der ZKB für Folgen haben, ist noch unklar. Man müsse die neue Ausgangslage zuerst analysieren, sagte Müller-Ganz. Mögliche Auswirkungen sind der Abbau von Risiken bei Krediten und Hypotheken, sowie tiefere Ausschüttungen an den Staat.