Die Zürcher Klatsch-Kolumnistin Hildegard Schwaninger hat einen Unternehmer aus Winterthur in einem Artikel zu Unrecht als gescheiterten und undurchsichtigen Hochstapler mit Einreiseverbot bezeichnet. Das Bezirksgericht Zürich hat sie am Mittwoch wegen übler Nachrede verurteilt.
Das Gericht auferlegte Schwaninger eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 100 Franken. Zudem soll sie der Gegenseite eine Prozessentschädigung von 7500 Franken zahlen. Übernehmen muss sie auch eine Gerichtsgebühr von 3000 Franken und die eigenen Anwaltskosten.
Schwaninger selber nahm an der Verhandlung nicht teil. Sie liess sich von ihrem Anwalt vertreten. Der Schuldspruch der Richter erfolgte kurz vor der Verjährung.
Die bekannte Klatsch-Kolumnistin hatte im August 2008 im „Tages-Anzeiger“ über einen heute 66-jährigen Unternehmer aus Winterthur geschrieben. Sie beschrieb ihn in der Kolumne als Finanzjongleur, der eine Megapleite erlitten habe und als Hochstapler entlarvt worden sei.
Weiter behauptete Schwaninger, der Unternehmer baue in Arizona ein zweites Las Vegas und dürfe selbst nicht mehr in die Schweiz einreisen. Auch brachte sie ihn mit dem Rotlicht-Milieu in Verbindung. So habe der Pleitier immer eine halbseidene Lady an jedem Arm gehabt.
Klage wegen Ehrverletzung
Das war für den betroffenen und in dem Artikel namentlich genannten Unternehmer zu viel: Er schaltete seinen Anwalt ein, der gegen Schwaninger wegen Ehrverletzung klagte.
Der Kläger machte geltend, dass er niemals in Konkurs geraten und über ihn niemals ein Einreiseverbot in die Schweiz verhängt worden sei. Er habe sich in den letzten Jahren immer wieder privat oder beruflich in seiner Heimat aufgehalten.
Vor Gericht verlangte der Rechtsanwalt des Klägers eine Geldstrafe von bis zu 15’000 Franken. Schwaninger habe seinen Mandanten mit herabsetzenden und unwahren Angaben in der Ehre verletzt.
Der Verteidiger forderte einen vollen Freispruch. Bei Gesellschaftskolumnen, argumentierte er, seien Übertreibungen durchaus legitim. Es habe sich ja schliesslich nicht um einen Wirtschaftsartikel gehandelt.
Das Gericht sah es anders und kam zu einem Schuldspruch wegen übler Nachrede. Für das Gericht stand das behauptete Einreiseverbot im Vordergrund.
Der Leser habe annehmen müssen, dass der Winterthurer Unternehmer bei einer Einreise in die Schweiz sofort verhaftet würde. Diese Information sei aber nachweislich falsch und stelle deshalb eine üble Nachrede dar. Schwaninger kann das Urteil an das Obergericht weiterziehen.