Zürcher Linksaktivistin Andrea Stauffacher geht vor Bundesgericht

Die Zürcher Linksaktivistin Andrea Stauffacher nimmt die gegen sie ausgesprochene Gefängnisstrafe nicht hin. Sie zieht die Verurteilung zu 17 Monaten Haft des Bundesstrafgerichts an das Bundesgericht weiter.

Die Linksaktivistin Andrea Stauffacher akzeptiert das Urteil nicht (Archiv) (Bild: sda)

Die Zürcher Linksaktivistin Andrea Stauffacher nimmt die gegen sie ausgesprochene Gefängnisstrafe nicht hin. Sie zieht die Verurteilung zu 17 Monaten Haft des Bundesstrafgerichts an das Bundesgericht weiter.

Linksaktivistin Andrea Stauffacher akzeptiert das Urteil des Bundesstrafgerichts nicht, bestätigte ihr Anwalt am Montag eine Meldung der «NZZ».  Stauffacher war im vergangenen November zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten verurteilt worden. Die Leitfigur des Revolutionären Aufbaus wurden Anschläge mit Knallkörpern auf das spanische Generalkonsulat sowie ein Gebäude der Polizei in Zürich in den Jahren 2002 und 2006 zur Last gelegt.

Freigesprochen worden war Stauffacher bezüglich drei weiterer Spengstoffanschläge auf ein Haus in Zürich sowie auf Gebäude des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO) und der Ascom Pensionskasse in Bern.

Das Bundesstrafgericht auferlegte ihr die unbedingte Gefängnisstrafe als Zusatz zu früheren Urteilen des Bezirksgerichts Zürich von 2003 und 2005. Die Bundesanwaltschaft hatte für die Linksaktivistin eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren gefordert; ihr Verteidiger Marcel Bosonnet plädierte auf Freispruch.

Rechtswidriger DNA-Beweis

Schuldig gesprochen wurde Stauffacher, weil am Ort der Anschläge DNA-Spuren gefunden worden waren. Diese wurden jedoch von ihrem Anwalt im Prozess in Bellinzona als Beweismittel nicht anerkannt. Er stellte sich auf den Standpunkt, der DNA-Beweis sei nachträglich und auf rechtswidrige Weise beschafft worden.

Auf dieser Argumentation gründet auch sein Weiterzug ans Bundesgericht. Das Bundesstrafgericht habe in der schriftlichen Urteilsbegründung die Beschaffung des DNA-Beweises ausdrücklich als rechtswidrig beurteilt, sagte Bossonet auf Anfrage. Trotzdem hätten die Richter einen Schuldspruch gefällt mit der Begründung, die DNA hätte auch nachträglich rechtmässig erhoben werden können.

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