Fünf Jahre Freiheitsentzug wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. So lautet das Urteil des Zürcher Obergerichts gegen eine Stadtzürcherin, die ihren Lebenspartner wegen einer anderen Frau niedergestochen und lebensgefährlich verletzt hat.
Das Gericht erhöhte das Strafmass der Vorinstanz deutlich. «Ich habe leider keine Beweise dafür, dass ich es wirklich nicht tun wollte», erklärte die heute über 50-Jährige am Montag vor dem Zürcher Obergericht. Sie machte für den blutigen Vorfall vom 3. Juli 2012 einen Unfall geltend.
Fest steht, dass es damals in der Wohnung ihres langjährigen Freundes in Zürich-Altstetten zu einem Drama gekommen war. Grund dafür: Der heute 53-jährige Bosnier hatte seiner Freundin mitgeteilt, dass er sie wegen einer anderen Frau verlassen werde.
Mit Fleischmesser zugestochen
Die Anklageschrift schilderte, wie die Frau ein Fleischmesser ergriff und auf ihren Partner losging. Sie stach ihn so wuchtig in den linken Oberarm, dass die Klinge bis in den Brustraum vordrang und den Mann lebensgefährlich verletzte.
Da die Österreicherin serbischer Abstammung sogleich die Ambulanz alarmierte, konnten die Ärzte das Leben des Mannes retten. Die Angreiferin wurde noch am Tatort von der Polizei festgenommen und sitzt seither im Gefängnis.
Im September 2013 kam es am Bezirksgericht Zürich zu einem ersten Strafprozess. Dabei ging die Verteidigung von einem Versehen im Rahmen eines Gerangels aus und verlangte wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu 30 Franken. Ohne Erfolg.
Das Bezirksgericht ging aufgrund der Aussagen des Opfers sowie des Verletzungsbildes von einem Tötungsversuch aus und setzte eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten fest. Das milde Strafmass begründete das Gericht mit einer mittelgradigen Verminderung der Schuldfähigkeit der Frau während der Tatzeit.
Strafmass verschärft
Am Montag beschäftigte der Fall nun das Obergericht. Während der Staatsanwalt eine massive Straferhöhung auf sechs Jahre forderte, erneuerte die Verteidigerin ihre ersten Anträge und setzte sich für die sofortige Haftentlassung der dreifachen Mutter ein.
Das Obergericht ging wie die erste Instanz von einer versuchten vorsätzlichen Tötung aus. Der Gerichtsvorsitzende sprach von einer hohen kriminellen Energie sowie einer grossen Gewaltbereitschaft der Beschuldigten.
Einen Unfall schlossen auch die Oberrichter aus und erhöhten die Strafe deutlich auf fünf Jahre Freiheitsentzug, abzüglich der 594 Tage, welche die Beschuldigte schon verbüsst hat.