Gegen den Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser wird kein Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung eröffnet. Das Obergericht hat eine Strafanzeige von Nationalrat Christoph Mörgeli als unbegründet abgewiesen. Mörgeli prüft einen Weiterzug ans Bundesgericht.
Dass der Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser in einem Bülacher Pub über die Aufhebung von Christoph Blochers Immunität spekuliert hat, stellt laut Obergericht keine Amtsgeheimnisverletzung dar. Bürgisser habe im Pub nichts gesagt, was die Öffentlichkeit nicht schon aus Medienberichten gewusst habe.
Die Äusserungen Bürgissers hätten deshalb keinen Geheimnischarakter, heisst es im Entscheid. Dieser ist am Montag im Internet vollständig publiziert worden. In Auszügen hatte bereits die „NZZ am Sonntag“ darüber berichtet.
Das Obergericht betont, dass es die Ermächtigung zur Eröffnung einer Strafuntersuchung nur bei „offensichtlich und klarerweise unbegründeten Strafanzeigen“ verweigert. Mörgeli hat nun 30 Tage Zeit, den Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen. Ob er dies tun wird, „ist noch offen“, wie er der Nachrichtenagentur sda am Montag sagte.
Mörgeli hatte Strafanzeige erstattet, weil ihn SVP-Kantonsrat Claudio Schmid über Aussagen von Bürgisser informiert hatte. Schmid hatte die Äusserungen im Pub aufgeschnappt.