Zürcher Obergericht: Pädosexueller zu sechs Jahren Haft verurteilt

Weil er einen 15-jährigen Jugendlichen entführte und missbrauchte, ist ein 66-jähriger Pädosexueller vom Zürcher Obergericht zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann ist seit 1976 kastriert, liess sich seither aber von Ärzten Testosteron spritzen, um wieder einen Sexualtrieb zu bekommen. Dass er gefährlich ist, wussten diese offenbar nicht.

Das Zürcher Obergericht (Symbolbild) (Bild: sda)

Weil er einen 15-jährigen Jugendlichen entführte und missbrauchte, ist ein 66-jähriger Pädosexueller vom Zürcher Obergericht zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann ist seit 1976 kastriert, liess sich seither aber von Ärzten Testosteron spritzen, um wieder einen Sexualtrieb zu bekommen. Dass er gefährlich ist, wussten diese offenbar nicht.

Das Obergericht verurteilte den Schweizer wegen sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und sexueller Handlungen mit Kindern. Es kam damit zum selben Urteil wie zwei Jahre zuvor das Winterthurer Bezirksgericht. Der Antrag des Beschuldigten auf eine mildere Strafe wurde abgewiesen. Der Staatsanwalt war mit seiner geforderten Verschärfung auf neun Jahre ebenfalls erfolglos.

Der Beschuldigte gab zwar auch an der Berufungsverhandlung zu, den Jugendlichen in Dinhard ZH attackiert, gefesselt und im Kofferraum seines Autos eingesperrt zu haben. Er habe ihn aber nicht sexuell genötigt. «Es war sicher nicht einvernehmlich, aber er hat sich auch nicht gewehrt», sagte er, der als Knabe selber missbraucht worden war. «Ich würde einem Kind nie sexuelle Gewalt antun.»

«Der absolute Horror»

Die Schuld schob er auf seine Hormone: Er habe zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Testosteronpräparaten gestanden. Weil sein Arzt das Präparat gewechselt habe und die Dosierung noch nicht richtig eingestellt gewesen sei, habe er sich nicht unter Kontrolle gehabt. Ein Gutachten kam allerdings zum Schluss, dass seine Schuldfähigkeit wegen der Hormone nicht vermindert sei. Das Gericht liess dieses Argument deshalb nicht gelten.

Auch seinen anderen Darstellungen schenkte das Gericht keinen Glauben: Der Beschuldigte bagatellisiere seine Tat masslos. «Das war der absolute Horror für diesen Jugendlichen», stellte der Richter klar. Dem heute 19-Jährigen geht es den Umständen entsprechend gut. Gemäss Angaben des Gerichtes hat er den Übergriff einigermassen gut verarbeitet.

Auf eigenen Wunsch kastriert

Das Leben des Beschuldigten ist seit seiner Jugend von seinen pädophilen Neigungen geprägt. Der Mann wurde mehrmals wegen Übergriffen verurteilt, bis er sich 1976 zur Kastration entschloss. Damit wollte er verhindern, dass er seine eigenen Stiefkinder missbrauchte. Die Entfernung der Hoden zeigte Erfolg: Die pädophilen Phantasien verschwanden dauerhaft.

Jahre später trennte er sich von seiner Frau und wechselte in die Schwulen-Szene. Weil er seinem Arzt glaubhaft versichern konnte, dass er jetzt «umgeschwenkt» sei, begann dieser mit ihm eine Hormonersatztherapie. Damit sollte erreicht werden, dass der Beschuldigte wieder eine normale Sexualität leben konnte. In dieser Zeit lebte er mit einem jungen Brasilianer zusammen.

Die Testosteronspritzen hatten aber auch den Effekt, dass seine pädophilen Neigungen wieder aufflackerten und er im Sommer 1997 erneut straffällig wurde. Bereits damals schob er die Schuld auf die Hormone und indirekt ebenfalls auf seinen Arzt.

Auch damals gab er als Grund an, er habe ein neues, stärkeres Präparat gespritzt bekommen. Bei der damaligen Gerichtsverhandlung in Zurzach AG beteuerte er gleichzeitig, nie mehr Hormone zu nehmen, damit nie mehr etwas passiere.

«

Ich werde nie mehr so etwas tun»

Er hielt sich jedoch nicht daran: In den Jahren danach liess er sich immer wieder Testosteron spritzen, um seine Libido am Leben zu erhalten. Den in dieser Zeit mehrfach wechselnden Ärzten verschwieg er sowohl seine pädophilen Neigungen als auch seine Vorstrafen.

Als Grund für seine Kastration gab er in einigen Fällen eine Infektion am Hoden an. Am Montag beteuerte er, er habe den Ärzten nie mit Absicht etwas verschwiegen. Sie hätten vielmehr nicht nach dem Grund für die Kastration gefragt.

In seinem Schlusswort betonte der Mann, dass ihm die Tat leid tue. «Ich werde nie mehr so etwas tun.» Er hoffe, dass er bald wieder aus dem Gefängnis komme, in einem Alter, in dem er noch etwas mit seinem restlichen Leben anfangen könne. Weil er von den sechs Jahren bereits vier abgesessen hat, dürfte es schon in zwei Jahren soweit sein.

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