Aus Rache für einen verlorenen Prozess hat eine heute 40-jährige Frau den bekannten Zürcher Rechtsanwalt Valentin Landmann mit zahlreichen Falschbestellungen belästigt. Die nicht geständige Frau soll sich nun einer Psychotherapie unterziehen.
Das Zürcher Obergericht hat die zur Tatzeit in Winterthur wohnhafte Schweizerin wegen mehrfacher Nötigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Der Vollzug der Strafe wird zugunsten einer ambulanten Psychotherapie aufgeschoben.
Damit bestätigten die Oberrichter zwar im Schuldpunkt ein erstinstanzliches Urteil des Bezirksgerichts Zürich, aber nicht beim Strafmass. Die erste Instanz hatte noch noch zwölf Monate Freiheitsstrafe und eine Therapie während des Freiheitsentzuges festgelegt.
Pizzas, Möbel und Handwerker
Das Obergericht war mit dem Schuldspruch den Darstellungen der Anklage gefolgt. Demnach hatte die heute 40-jährige Frau den bekannten Zürcher Rechtsanwalt Valentin Landmann ab Frühjahr 2010 zehn Monate lang regelmässig massiv belästigt und gestalkt.
Zuerst bombardierte sie den Juristen mit einer Flut von E-Mails, Fax-Nachrichten und Telefonaten. Danach schickte sie ihm diverse nicht bestellte Pizzas, Möbelstücke, Handwerker und sogar eine Prostituierte ins Haus.
Die Stalkerin brachte es auch fertig, einen Rückflug Landmanns von Hamburg nach Zürich abzubuchen. Dabei hatte sie sich als die Tochter des Anwaltes ausgegeben. Als sie sich auf Morddrohungen verlegte, griff die Polizei ein.
Rache als Tatmotiv
Die Frau verbrachte 66 Tage in Untersuchungshaft und legte ein umfassendes Geständnis ab. Dabei kam heraus, dass sie vor mehreren Jahren gegen einen vom Büro Landmann vertretenen Wahrsager einen kostspieligen Prozess verloren hatte. Deshalb lag das Tatmotiv Rache auf der Hand.
Allerdings widerrief die Frau nach ihrer Haftentlassung ihre früheren Zugaben und bezeichnete sich plötzlich wieder als unschuldig. Sie habe sich bloss den harten Bedingungen des Haftregimes gebeugt, behauptete sie auch kürzlich vor dem Obergericht.
Während der Verhandlung hinterliess die Beschuldigte einen eher verwirrten Eindruck. Sie äusserte sie jeweils hastig, wortreich und wechselte ständig das Thema.
Genugtuung für Landmann
Aus dem nun eröffneten Urteil geht hervor, dass sich auch die Oberrichter auf ein psychiatrisches Gutachten abstützten. Demnach leidet die narzisstische Beschuldigte unter der Borderline-Erkrankung.
Sie wurde dennoch als schuldfähige Täterin verpflichtet, Landmann ein Schmerzensgeld von 1800 Franken und zudem eine Prozessentschädigung von 3500 Franken zu bezahlen.