Der bekennende Pädophile Beat Meier, der seit 1993 im Gefängnis sitzt, hat in seiner Gefängniszelle Kinderpornografie konsumiert. Das Zürcher Obergericht hat am Montag das Urteil der Vorinstanz bestätigt.
Die Indizien zeigten klar die Schuld von Beat Meier, urteilte das Obergericht. Es bestätigte deshalb das vorinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Dielsdorf aus dem vergangenen Jahr, gegen das der 70-Jährige Berufung eingelegt hatte.
Das Obergericht verurteilte Meier wegen Pornografie zu einer unbedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu 10 Franken. Da nicht bewiesen werden kann, ob Meier die pornografischen Manga-Comics selbst heruntergeladen und gespeichert hat, ist er nur wegen des Besitzes schuldig. Die Bilder zeigen unter anderem Erwachsene bei sexuellen Handlungen mit Kindern.
Ein Freund von Meier hatte ein Modem samt Speicherkarte in die Zürcher Justizvollzugsanstalt Pöschwies geschmuggelt. Meier versteckte das Modem, mit dem er sich ins Internet einwählen konnte, in der PC-Tastatur. Der Gefängnisaufsicht fiel jedoch auf, dass aus seiner Zelle Mobilfunksignale gesendet wurden. Sie fand das Equipment mit den Bildern.