Die traditionelle Ehe zwischen Mann und Frau wird nicht in der Zürcher Verfassung verankert. Die Stimmberechtigten lehnten die kantonale Volksinitiative «Schutz der Ehe» der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) deutlich ab.
Dies stand bereits vor Auszählung aller Stimmen fest. Schon die erste Hochrechnung des statistischen Amtes des Kantons Zürich ging von einem Nein-Anteil von 81,4 Prozent aus.
Mit dem Nein vom Sonntag scheitert bereits ein zweites Volksbegehren zum Ehebegriff in diesem Jahr: Im Februar 2016 wurde die eidgenössische CVP-Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen eine Heiratsstrafe» mit 50,8 Prozent abgelehnt. Die Bundesverfassung hätte unter anderem mit der gleichen Definition ergänzt werden sollen.
Die EDU wollte mit ihrer Initiative die traditionelle Ehe zwischen Mann und Frau schützen und eine Öffnung verhindern. Die Zürcher Kantonsverfassung hätte mit der Definition «Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» ergänzt werden sollen.
Nur SVP unterstützt EDU-Anliegen
Einzig die SVP unterstützte die EDU. Alle anderen Parteien waren dagegen. SP, Grüne, GLP, FDP, CVP, BDP und AL wehrten sich zusammen mit schwul-lesbischen Verbänden im Komitee «Gemeinsam weiter Zürich» gegen das «diskriminierende und schädliche Ehe-Verbot»: Das offenkundige Ziel sei es, gleichgeschlechtlichen Paaren im Kanton die Ehe zu verbieten.
Auch der Regierungsrat lehnte die EDU-Initiative ab. Aus dem Wortlaut des Zivilgesetzbuches gehe klar hervor, dass die Ehe aus der Gemeinschaft eines «Ehemannes» und einer «Ehefrau» bestehe. Ausserdem steht das Bundesrecht über dem kantonalen Recht: Ändert sich etwas auf Bundesebene, dann gilt das auch für den Kanton.
Und eine Öffnung auf Bundesebene ist durchaus möglich: Momentan ist bei den eidgenössischen Räten die parlamentarische Initiative «Ehe für alle» der Grünliberalen hängig.