Zürcher Staatsanwalt fordert Verwahrung für Frauen-Quäler

Der Tibeter, der drei Frau brutal verprügelt und eine davon getötet hat, soll nach einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verwahrt werden. Dies forderte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich. Die beiden Verteidiger des Gewalttäters sprachen sich gegen eine Verwahrung aus.

Das Bezirksgericht Zürich (Archiv) (Bild: sda)

Der Tibeter, der drei Frau brutal verprügelt und eine davon getötet hat, soll nach einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verwahrt werden. Dies forderte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich. Die beiden Verteidiger des Gewalttäters sprachen sich gegen eine Verwahrung aus.

Mit einem Strafantrag von sechs bis maximal acht Jahren lagen die Verteidiger deutlich unter dem Antrag der Untersuchungsbehörden. Die Anwälte sahen auch eine stationäre Massnahme als mögliche Lösung an und gingen damit im Gegensatz zur Staatsanwältin von einer Therapierbarkeit des Mannes aus.

Der Beschuldigte hatte zwischen Oktober 2004 und Juni 2007 völlig betrunken drei Freundinnen brutal verprügelt, teilweise gequält und sexuell missbraucht. Ein Frau verstarb, eine zweite erblindete auf einem Auge.

Der Beschuldigte wurde bereits Ende 2007 vom Zürcher Geschworenengericht zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt und verwahrt. Das Kassationsgericht hob den Entscheid aber wieder auf. In der Begründung hiess es unter anderem, der Beschuldigte habe aufgrund von früheren Prügelattacken nicht mit tödlichen Folgen seiner Schläge rechnen müssen.

Hohes Rückfallrisiko

Am zweiten Verhandlungstag im Tötungsprozess gegen den heute 53-jährigen Tibeter stand vor allem die Frage nach einer Verwahrung des rückfälligen Sadisten im Vordergrund.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte für den Täter unter gewissen Voraussetzungen eine engmaschig kontrollierte Alkohol-Entziehungskur mit dem Vergällungsmittel Antabus in Betracht gezogen. Allerdings sei es auch nicht der Alkohol allein gewesen, der zu den schweren Verbrechen geführt habe.

Die Staatsanwältin sprach von einer schweren Störung, die sich bereits in der Schulzeit des Angeschuldigten geäussert habe. Diverse therapeutische Massnahmen seien gescheitert. Das Rückfallrisiko sei sehr hoch. Die Verwahrung sei die einzig richtige Sanktion, sagte sie. Das Gericht kam noch zu keinem Urteil.

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