Die Zürcher Staatsanwaltschaft verzichtet auf einen Weiterzug des erstinstanzlichen Urteils im Fall Ulrich Schlüer. Das Bezirksgricht Andelfingen ZH hatte im Februar den ehemaligen Zürcher SVP-Nationalrat vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen.
Nachdem er das schriftlich begründete Urteil studiert hat, ist nun Staatsanwalt Hans Maurer zum Schluss gekommen, das Urteil nicht weiterzuziehen, wie er am Freitag zur Nachrichtenagentur sda sagte. Er habe sich überzeugen lassen, dass seine Chancen, eine Verurteilung zu erreichen, gering seien. Er könne «mit einem Freispruch leben».
Maurer hatte eine Verurteilung wegen Rassendiskriminierung und eine bedingte Geldstrafe von 28 Tagen zu 100 Franken sowie eine Busse von 500 Franken gefordert. Nach der Urteilseröffnung hatte er vorsorglich Berufung angemeldet, wie dies häufig getan wird.
Das Gleiche tat auch der Rechtsvertreter des Privatklägers, David Gibor. Ob sein Mandant an der Berufung festhält, konnte er am Freitag noch nicht sagen. Er hatte Prozessentschädigung und Genugtuung von insgesamt rund 11’000 Franken gefordert.
Der Vorwurf der Rassendiskriminierung geht zurück auf einen Beitrag Schlüers vom Juli 2012 im öffentlich zugänglichen Internet-Bulletin des Vereins sifa, dessen Geschäftsführer er ist. Er berichtete über eine Schlägerei vor der Asylunterkunft in seinem Wohnort Flaach ZH.
Aufgrund der drastischen Ausdrücke, die er dabei verwendete, habe Schlüer mit einer Anzeige rechnen müssen, erklärte das Gericht. Die Grenze zum Strafbaren habe er aber nicht überschritten.