Die Kritik des grünen Zürcher Regierungsrates Martin Graf an den Kirchenoberen in Chur und Rom ruft auch die Zürcher Katholiken auf den Plan. Der Synodalrat bedauert, dass das Jubiläum der Anerkennung der römisch-katholischen Körperschaft von einem «Zwist zwischen dem Bischof von Chur und dem Zürcher Regierungsrat überschattet wird.»
«Wir sind überrascht von der Schärfe und der Tonalität der Auseinandersetzung», teilten Synodalrat und Generalvikariat der Katholischen Kirche im Kanton Zürich am Dienstag mit. Der Bischof von Chur nutze die Gelegenheit, die demokratisch verfassten Einrichtungen des Kantons Zürich «frontal anzugreifen und grundsätzlich in Frage zu stellen.»
Regierungsrat Martin Graf hatte am Freitag vor den Medien die Kirchenverantwortlichen in Chur und Rom als rückständig bezeichnet. Diese lebten in einer «geschützten Werkstatt» und predigten an den verfassungsrechtlichen Grundsätzen vorbei. Den Segen der staatlichen Einrichtungen wollten sie partout nicht sehen.
Bischof reagiert verärgert
Der Bischof von Chur, Vitus Huonder, reagierte am Montag verärgert auf die Äusserungen des Zürcher Vorstehers der Direktion der Justiz und des Innern. Er hoffe, dass sich der Gesamtregierungsrat öffentlich von Martin Graf distanziere und dieser sich für seine Aussagen entschuldige.
Der für die Zürcher Katholiken zuständige Bischof betonte ferner, dass Grundrechte kein Forderungskatalog für Regierungsvertreter darstellten, «um Religionsgemeinschaften die eigene Weltanschauung aufzuzwingen.» Die katholische Kirche berufe sich weltweit – auch im Kanton Zürich – auf das Grundrecht der Religionsfreiheit. Dieses Recht wolle Graf der katholischen Kirche vorenthalten.
Rüge aus Chur
Weiter führt das Bistum Chur aus, dass der Kanton Zürich durch seine Gesetzgebung die römisch-katholische Kirche «gemäss deren Selbstverständnis bis heute nicht anerkennt». Zudem würden die Repräsentanten, der Bischof von Chur und der Papst, «als offizielles Gegenüber ignoriert.»
Stattdessen organisiere der Kanton Zürich die in ihm wohnenden Katholikinnen und Katholiken seit 50 Jahren in Institutionen, die er selber geschaffen habe. «Diese sind aber nicht Teil der römisch-katholischen Kirche und stehen auch strukturell im Widerspruch zum Wesen der Kirche.» Gemeint sind die Kirchgemeinden sowie die römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich.
Synodalrat und Generalvikariat betonten am Dienstag, dass diese staatskirchenrechtlichen Institutionen nicht vom Staat, sondern «auf Wunsch der katholischen Wohnbevölkerung des Kantons Zürich und mit Zustimmung der Bistumsleitung» geschaffen wurden.
Der Staat habe sie «lediglich ermöglicht und in der Zürcher Verfassung verankert.» Das duale System habe sich seit 50 Jahren «sehr bewährt».