Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Zürich dürfen weiterhin politisch nicht mitreden – auch nicht auf Gemeindeebene. Die Stimmberechtigten des Kantons haben am Sonntag die Volksinitiative «Für mehr Demokratie» wuchtig verworfen.
Die Stimmbeteiligung lag bei 49,4 Prozent. 105’405 Stimmberechtigte votierten für die Initiative, dagegen waren 316’611. Der Ja-Stimmen-Anteil lag demnach gerade mal bei knapp 25 Prozent.
Die Initianten hatten den Gemeinden die Kompetenz geben wollen, lange ansässigen Ausländerinnen und Ausländern auf Antrag das Stimm- und Wahlrecht zu erteilen. Voraussetzung sein sollte ein mindestens zehnjähriger Aufenthalt in der Schweiz, davon die letzten drei Jahre ununterbrochen in der jeweiligen Gemeinde.
Lanciert worden war das Volksbegehren vom Verein «Second@s». Unterstützt wurde er von Gewerkschaftskreisen, verschiedenen Ausländerorganisationen sowie Politikerinnen und Politikern diverser Parteien. Im Kantonsparlament hatten sich allerdings nur SP, Grüne, AL und GLP für die Initiative ausgesprochen.
Es ist bereits das dritte Nein zum Ausländerstimmrecht im Kanton Zürich: 1993 schmetterte der Souverän eine Volksinitiative ab, 2007 scheiterte eine Einzelinitiative schon im Kantonsparlament.
Damit bleibt es bei schweizweit acht Kantonen, die das Ausländerstimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene kennen: AR, BS, FR, GE, GR, JU, NE, VD. In den Kantonen Jura und Neuenburg können sie auch auf kantonaler Ebene mitreden, dürfen sich aber nicht wählen lassen.