Statt 150 nur noch 30 Tagessätze zu 30 Franken: Ein ehemaliger Besetzer des Labitzke-Areals in Zürich-Altstetten hat erfolgreich für eine Reduktion seiner bedingten Geldstrafe gekämpft. Der Staatsanwalt fand die ursprüngliche Strafe selbst zu hoch und änderte seinen Strafbefehl ab.
Um sich gegen die angekündigte polizeiliche Räumung des seit Jahren besetzen Areals der ehemaligen Farbenfabrik Labitzke zu wehren, hatten am 5. August 2014 ein paar Dutzend Besetzerinnen und Besetzer die am Areal vorbeiführende Strasse stundenlang blockiert. Auch eine Buslinie war lahmgelegt.
Die Demonstrierenden bauten auf der Fahrbahn ein Wohnzimmer auf. Einige ketteten sich an Containern fest. Einer schien sich mit beiden Armen in zwei Abfallcontainern einbetoniert zu haben, was allerdings nicht zutraf. 16 Aktivisten wurden festgenommen.
Die meisten wurden per Strafbefehl verurteilt. Darunter auch der 30-Jährige, um den es am Montag ging. Wegen Nötigung und Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 30 Franken und eine (unbedingte) Busse von 300 Franken.
Dies wollte der Schweizer nicht auf sich sitzen lassen. Er legte Einsprache ein und wollte am Montag vor dem Bezirksgericht Zürich seine Sicht der Dinge schildern. Dies war aber gar nicht mehr nötig: Der zuständige Staatsanwalt selbst lenkte ein.
Das Strafmass sei tatsächlich zu hoch ausgefallen, räumte er auf Anfrage ein. Er habe deshalb einen zweiten Strafbefehl erlassen. Nun lautet die Sanktion noch auf eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken. An den Schuldsprüchen änderte der Staatsanwalt nichts. Und auch um die 300-Franken-Busse kommt der ehemalige Labitzke-Besetzer nicht herum.