Wer in der Stadt Zürich seinen Lebensunterhalt mit Prostitution bestreitet, soll dies auf stadtverträgliche und menschenwürdige Art tun können. Die Eröffnung des schweizweit ersten Strichplatzes mit Sexboxen sowie neue Bewilligungsverfahren sollen dies ermöglichen.
Zu einer Stadt von der Grösse Zürichs gehöre die Prostitution in verschiedensten Formen dazu, sagte Martin Waser (SP), Vorsteher des Sozialdepartementes, am Montag vor den Medien. Auswüchse müssten jedoch korrigiert werden. Zürich versuche, mit pragmatischem Vorgehen Schritt für Schritt die Lage der Betroffenen zu verbessern.
Dramatisch verbessern wird sich nach Ansicht des Stadtrates die Situation von Strassenprostituierten mit der Eröffnung des schweizweit ersten Strichplatzes mit Sexboxen am Depotweg in Zürich-Altstetten. Der Eröffnungstag im August 2013 sei ein „Urknall in der Umsetzung der städtischen Polizeigewerbeverordnung“, sagte Waser.
Gleichentags wird nämlich der Strassenstrich am Sihlquai geschlossen. Dieser war wegen teilweise prekärer Verhältnisse für die Sexworkerinnen in die Schlagzeilen geraten. Die Stadt geht davon aus, dass die rund 30 Sihlquai-Prostituierten ihre Dienste im kontrollierten Rahmen des Strichplatzes anbieten werden.
Auf dessen Eröffnung hin wird zudem der Strichplan zusammengestutzt. Ausser am Depotweg ist der Strassenstrich dann nur noch in der Allmend Brunau und im Niederdorf erlaubt. Im Niederdorf sollen auch noch die Strichzeiten verkürzt werden.
Mindestalter 18 Jahre
Bereits auf Januar 2013 tritt die Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) vollständig in Kraft. Sie soll die Wohnbevölkerung vor negativen Auswirkungen des Prostitutionsgewerbes und die Prostituierten vor Ausbeutung und Gewalt schützen.
Die PGVO regelt insbesondere das Bewilligungsverfahren für die Strassen- und die Salonprostitution. Bewilligungsinstanz ist in beiden Fällen die Stadtpolizei.
In der Stadt Zürich dürfen grundsätzlich nur noch Frauen anschaffen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Die gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz erlauben hingegen bereits 16-Jährigen, sich als Sexarbeiterinnen anzubieten.
Salons müssen ab Januar unter anderem eine gültige Baubewilligung vorweisen und verpflichten sich neben weiteren Vorlagen zu fairen Arbeitsbedingungen für die Prostituierten, fairen Preisen und Mindeststandards für die Gewaltprävention. Eine Bewilligung kostet 300 Franken. Hinzu kommt eine jährliche Kontrollgebühr. Sie beläuft sich je nach Grösse des Salons auf 300, 600 oder 900 Franken.
Die Strassenprostituierten erhalten nur dann eine Bewilligung, wenn sie eine Erwerbsberechtigung in der Schweiz haben, bei einer Krankenversicherung angemeldet sind und sich an den Strichzonenplan halten. Zudem müssen sie zu einem obligatorischen Beratungsgespräch bei der Frauenorganisation Flora Dora.
Die Strassenprostituierten bezahlen 40 Franken für die Bewilligung und danach fünf Franken pro Tag. Diese Tagestickets können sie an speziellen Automaten lösen. Damit ist es ihnen erlaubt, zwischen 19 Uhr und 5 Uhr am folgenden Morgen ihrer Arbeit nachzugehen.
Bussen für Freier
Seit der Teilinkraftsetzung der Verordnung per Juli dieses Jahres können Freier verzeigt werden, die „sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt ausserhalb des zugelassenen Gebiets“ in Anspruch nehmen oder um eine solche nachsuchen.
Dies kommt insbesondere im Langstrassenquartier vor. Dort wird Prostitution in Kontaktbars toleriert, der öffentliche Grund ist aber nach wie vor keine Strichzone. Angezeigt werden die Freier von Polizisten, die sie beobachten oder von Polizistinnen in zivil, die von ihnen angesprochen wurden.
Bisher sind beim Stadtrichteramt 15 Verzeigungen eingetroffen, wie Polizeivorsteher Daniel Leupi (Grüne) sagte. Die Tendenz sei steigend. Für eine Busse inklusive Gebühren sind etwa 450 Franken zu bezahlen.