Der Kanton Zug muss sparen und hat ein Entlastungspaket im Umfang von 111 Millionen Franken geschnürt. Unterstützung dafür kommt auch von den Gemeinden. Sie leisten einen zeitlich befristeten Solidarbeitrag von jährlich maximal 18 Millionen Franken.
Im Gegenzug zahlt der Kanton weiterhin 4,5 Millionen Franken in den innerkantonalen Finanzausgleich (ZFA). Die elf Zuger Gemeinden haben einstimmig beschlossen, das Entlastungsprogramm 2015 -2018 des Kantons Zug mitzutragen.
Die Vereinbarung sei ein Beispiel dafür, wie eine solidarische Lösung gefunden werden könne, sagte Landammann Heinz Tännler (SVP) am Mittwoch vor den Medien in Zug. Auf nationaler Ebene sei davon nichts mehr zu spüren bezüglich des Nationalen Finanzausgleichs (NFA). «Dort werden unsere Argumente ignoriert.»
Die Gemeinden erklärten sich bereit, einen Beitrag zum Entlastungsprogramm zu leisten, wehrten sich jedoch gegen eine reine Lastenverschiebung. Ursprünglich war ein Betrag von 22,5 Millionen Franken vorgesehen.
Als Alternative zur Vorlage des Kantons wurde ein Gegenvorschlag ausgearbeitet. Hinter diesem stehen die Gemeinden 100-prozentig, sagte Andreas Hotz, Präsident der Zuger Konferenz der Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten.
Neue Aufgabenteilung
Der nun gefundene Kompromiss beinhaltet drei Kernelemente: einen pauschalen Solidaritätsbeitrag, die vorläufige Beibehaltung des kantonalen ZFA-Beitrags, der die Gebergemeinden entlastet, sowie eine Reform des ZFA anstelle der ursprünglich geplanten Lastenverschiebung.
Eine Arbeitsgruppe wird die Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton neu definieren. Ziel ist es, die Aufgaben wirksam und kostensparend zu verteilen sowie Synergien zu nutzen. Start ist noch diesen Herbst, wie Finanzdirektor Peter Hegglin (CVP) sagte. Die Ergebnisse des Projekts «ZFA Reform 2018» sollen voraussichtlich 2019 in Kraft treten.
Bis dahin zahlen die Gemeinden dem Kanton ab 2017 einen Solidaritätsbeitrag von jährlich 11,5 Millionen Franken. Dazu kommen rund 6,5 Millionen Franken aus Mehreinnahmen der Gemeinden.
Diese können durch das Entlastungsprogramm mit höheren Steuereinnahmen rechnen, beispielsweise wegen einer Reduktion des Pendlerabzugs. Sollten die veranschlagten Mehreinnahmen nicht fliessen, reduziert sich der Beitrag der Gemeinden entsprechend.
Weil für die Vereinbarung zwischen Kanton und Gemeinden gesetzliche Anpassungen notwendig sind, wird sie in das Paket 2 des Entlastungsprogramms integriert. Dieses soll im Sommer in die Vernehmlassung gehen. Voraussichtlich im Spätherbst wird der Kantonsrat darüber beraten.