Zum Impfen kann man künftig direkt in die Apotheke

Wer sich im Kanton Zürich gegen Grippe impfen lassen will, muss nicht mehr zwingend zum Arzt. Ab dem Herbst dürfen Apothekerinnen und Apotheker gewisse Impfungen ohne ärztliche Verschreibung vornehmen. Damit übernimmt der Kanton eine Vorreiterrolle in der Schweiz.

Apothekerinnen und Apotheker im Kanton Zürich dürfen ab Herbst auch ohne ärztliche Verschreibung gegen Grippe, FSME und Hepatitis impfen. (Bild: sda)

Wer sich im Kanton Zürich gegen Grippe impfen lassen will, muss nicht mehr zwingend zum Arzt. Ab dem Herbst dürfen Apothekerinnen und Apotheker gewisse Impfungen ohne ärztliche Verschreibung vornehmen. Damit übernimmt der Kanton eine Vorreiterrolle in der Schweiz.

Ausser gegen Grippe dürfen Apothekerinnen und Apotheker auch gegen die von Zecken übertragene Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) impfen, sowie Folgeimpfungen gegen Hepatitis vornehmen, sofern die erste Impfung durch einen Arzt oder eine Ärztin erfolgt ist. Impfen lassen dürfen sich nur gesunde Personen ab 16 Jahren.

Das zusätzliche niederschwellige Impfangebot kann dazu beitragen, die Durchimpfungsrate zu steigen, wie der Zürcher Regierungsrat am Freitag mitteilte.

Apothekerinnen und Apotheker, die ohne ärztliche Verschreibung impfen wollen, brauchen dafür eine Bewilligung, die mit klaren Vorgaben verknüpft ist. Sie müssen über eine genügende Aus- und Weiterbildung zur Vornahme von Impfungen verfügen und sich auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand zum Thema halten. Es besteht also eine Fortbildungspflicht.

Zürich ist laut Mitteilung der erste Kanton, der eine solche Änderung im Impfbereich umsetzt. Auch andere Kantone prüfen derzeit, ob es Apothekerinnen und Apothekern erlaubt sein soll, gewisse Impfungen ohne ärztliche Verschreibung vorzunehmen. Bislang ist jedoch noch keine Freigabe erfolgt.

Die Liberalisierung wird vom Apothekerverband und der Ärztegesellschaft unterstützt. Der Zürcher Regierungsrat hat die rechtlichen Grundlagen dafür in einer Verordnung geregelt. Diese tritt am 1. September in Kraft – rechtzeitig vor der nächsten saisonalen Grippewelle.

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