Auch das Zürcher Obergericht wird sich mit dem so genannten «Kaufleuten»-Mord zu befassen haben. Der Zürcher Staatsanwalt Michael Scherrer zieht alle drei erstinstanzlichen Urteile weiter.
Das Bezirksgericht Zürich hatte am vergangenen Donnerstag den 23-Jährigen Haupttäter wegen Mordes und versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Damit folgte es dem Staatsanwalt in der Tatqualifizierung, unterschritt aber das von ihm geforderte Strafmass von 20 Jahren klar.
Laut Scherrer soll nun das Obergericht die Höhe des Strafmasses überprüfen, wie er sagte. Auch die Urteile für die beiden Mitbeschuldigten ziehe er weiter.
Ob der VerteidIm iger des Hauptbeschuldigten das Urteil ebenfalls anficht, ist noch offen. Er müsse es zuerst mit seinem Mandanten besprechen, liess er auf Anfrage ausrichten. Er hatte für eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung und schwerer Körperverletzung sowie eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren plädiert.
Freispruch soll aufgehoben werden
Von den beiden Mitbeschuldigten war der eine vom Vorwurf der Gehilfenschaft zu Mord freigesprochen worden, wie es die Verteidigerin beantragt hatte. Der Staatsanwalt hatte einen Schuldspruch und eine fünfjährige Freiheitsstrafe gefordert. Er will in der zweiten Instanz die Aufhebung des Freispruchs erreichen.
Den anderen verurteilte das Gericht wegen Begünstigung zu einer bedingten Geldstrafe. Auch sein Verteidiger hatte Freispruch beantragt. Er war am Dienstag nicht erreichbar. Auch dieses Strafmass ist dem Ankläger zu mild. Er hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten verlangt.
Mitte Juli 2012 hatte der Hauptbeschuldigte vor dem Zürcher Club Kaufleuten nach einem Streit einen jungen Mann erstochen und dessen Bruder lebensgefährlich verletzt. Er flüchtete zu Verwandten nach Norwegen, wo er rund zwei Wochen nach der Tat verhaftet wurde.