Zumtors Restaurant-Projekt auf der Klosterinsel Ufenau gebodigt

Das Kloster Einsiedeln darf auf der Insel Ufenau im Zürichsee kein neues Restaurant bauen. Das Bundesgericht hat dem Umweltschutzverband Aqua Viva Recht gegeben. Laut Gericht ist das Projekt von Star-Architekt Peter Zumtor mit dem Moorschutz nicht vereinbar.

Blick auf die Insel Ufenau (Archiv) (Bild: sda)

Das Kloster Einsiedeln darf auf der Insel Ufenau im Zürichsee kein neues Restaurant bauen. Das Bundesgericht hat dem Umweltschutzverband Aqua Viva Recht gegeben. Laut Gericht ist das Projekt von Star-Architekt Peter Zumtor mit dem Moorschutz nicht vereinbar.

Das Kloster Einsiedeln hatte vor zweieinhalb Jahren insgesamt vier Baugesuche für Änderungsvorhaben in der Moorlandschaft auf der Zürichsee-Insel eingereicht. Kernstück des „Insel der Stille“ genannten Konzepts sollte der Neubau eines blattförmigen Sommerrestaurants von Star-Architekt Peter Zumtor bilden.

Geplant ist weiter, einen Anbau am „Haus zu den zwei Raben“ abzureissen, den Weidstall zu erweitern sowie eine Ver- und Entsorgungsanlage zu erstellen. Die Gemeinde Freienbach und der Schwyer Regierungsrat erteilten den Projekten ihren Segen.

Moore verfassungsmässig geschützt

Im vergangenen April wies das Verwaltungsgericht Beschwerden von Umwelt- und Heimatschutzverbänden ab. Das Bundesgericht hat Aqua Viva nun Recht gegeben und die Baubewilligung für das Restaurant aufgehoben. Laut Urteil zählt die Ufenau zu den Moorlandschaften von besonderer Schönheit und gesamtschweizerischer Bedeutung.

In Artikel 78 der Bundesverfassung würden diese Gebiet grundsätzlich unter Schutz gestellt. Konkretisiert werde das verfassungsrechtliche Veränderungsverbot durch das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG). Eingriffe in Moorlandschaften seien von Gesetzes wegen zwar nicht absolut ausgeschlossen.

Fragezeichen für restliche Pläne

Auch hinter die restlichen Änderungspläne hat das Bundesgericht ein Fragezeichen gemacht. Sollte das Kloster Einsiedeln trotz dem Aus für das Restaurant am Abriss des Anbaus festhalten, müsste dazu vorgängig noch die Eidg. Denkmalpflege ihr grünes Licht geben, deren Stellungsnahme bisher nicht eingeholt wurde.

Bedauern

Das Kloster Einsiedeln bedauert den Entscheid des Bundesgerichtes und ist enttäuscht. Man werde nun das Urteil analysieren und eine Standortbestimmung vornehmen, heisst es in einer Stellungnahme.

Seit zehn Jahre arbeite man am Gesamtprojekt Ufenau, schreibt das Benediktinerkloster. Das oberste Ziel sei es gewesen, der Einmaligkeit der Insel Rechnung zu tragen. Daraus sei das Konzept „Ufenau – Insel der Stille“ entstanden. Mit grosser Sorgfalt bei Planung Umsetzung seien bisher drei Teilprojekte realisiert worden.

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