Mit einem Pilotversuch prüfen die Polizei Baselland und die Gemeinden die neu geregelte Zusammenarbeit. Dabei sind die Gemeinden für die Wahrung der öffentlichen Ruhe und Ordnung verantwortlich. Die neuen Kooperationsmodelle starteten am Montag.
Die neue Kompetenzverteilung ist im revidierten Polizeigesetz geregelt, das seit Anfang 2015 gilt. Demnach können die Gemeinden Leistungen zur Wahrung von Ruhe und Ordnung bei der Polizei Baselland einkaufen. 46 der 86 Gemeinden wollen jedoch keine solche Leistungsvereinbarung eingehen, teilte die Baselbieter Polizei am Montag mit.
37 Gemeinden entschieden sich für eine solche Leistungsvereinbarung. Drei dieser Gemeinden verfügen bereits über eine eigene Gemeindepolizei. Drei Gemeinden hatten bereits früher eine Vereinbarung mit der Kantonspolizei unterzeichnet.
Laut der Medienmitteilung resultieren für die Baselbieter Polizei aus den Leistungsvereinbarungen Einnahmen von 315’000 Franken. Im ganzen Kanton bleibt die Kantonspolizei für die öffentliche Sicherheit und die Gefahrenabwehr zuständig.