Zuschlag für grünen Strom steigt um einen halben Rappen

Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien bezahlen die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten ab 2015 einen Zuschlag von 1,1 Rappen pro Kilowattstunde, 0,5 Rappen mehr als heute. Dies hat der Bundesrat beschlossen.

Soll gefördert werden: Strom aus erneuerbarer Energie (Bild: sda)

Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien bezahlen die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten ab 2015 einen Zuschlag von 1,1 Rappen pro Kilowattstunde, 0,5 Rappen mehr als heute. Dies hat der Bundesrat beschlossen.

Seit 2009 wird auf dem Strom ein Zuschlag für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) erhoben, mit der die Produktion von grünem Strom gefördert wird. Heute beträgt der Zuschlag 0,6 Rappen pro Kilowattstunde, nun wird er auf 1,1 Rappen erhöht. Das revidierte Energiegesetz, das Anfang 2014 in Kraft getreten ist, erlaubt einen maximalen Zuschlag von 1,5 Rappen pro Kilowattstunde.

25 Franken für Durchschnittshaushalt

Mit der Erhöhung um 0,5 Rappen steigt die Belastung für einen 4-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden um 25 Franken auf 55 Franken pro Jahr, wie das Bundesamt für Energie (BFE) schreibt. Mit dem maximalen Zuschlag von 1,5 Rappen würde sie auf 75 Franken steigen.

Stromintensive Unternehmen werden entlastet. Für kleine und mittlere Unternehmen ohne Anspruch auf eine Rückerstattung bedeute die Erhöhung des Netzzuschlags aber spürbar höhere Stromkosten, schreibt das BFE.

Tausende von Anträgen

Die Erhöhung des Zuschlags ist aus Sicht des Bundes aus zwei Gründen nötig. Zum einen sind im revidierten Energiegesetz Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen vorgesehen. Damit soll die KEV-Warteliste abgebaut werden.

In den nächsten Monaten rechnet der Bund mit einer grossen Zahl an Anträgen, mehrere Tausend Einmalvergütungen im Umfang von mindestens 135 Millionen pro Jahr sollen ausgezahlt werden. Zum anderen gehen 2015 viele neue KEV-Anlagen in Betrieb. Der bisherige Netzzuschlag reiche nicht aus, um den erhöhten Mittelbedarf im Jahr 2015 zu decken, schreibt das BFE.

Auch für Gewässersanierung

Das Geld fliesst in den Netzzuschlagsfonds. Finanziert werden damit neben der KEV und den Einmalvergütungen für Photovoltaik-Anlagen die Rückerstattungen an Grossverbraucher, Risikogarantien für Geothermieprojekte und Gewässersanierungsmassnahmen.

Mit dem aktuell geltenden Netzzuschlag fliessen 2014 rund 345 Millionen Franken in den Fonds, mit dem erhöhten Netzzuschlag werden es 600 Millionen Franken sein. Für die Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen sind 2015 mindestens 135 Millionen Franken eingeplant, für KEV-Vergütungen 345 Millionen und für Gewässersanierungsmassnahmen 57 Millionen Franken.

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