Zwei in Genf lebende Passagiere des Kreuzfahrtschiffes „Costa Concordia“ haben bei der Genfer Justiz gegen die Reederei Costa Crociere eine Zivilklage eingereicht. Die Genfer Staatsanwaltschaft war auf ihre Anzeige gegen den Kapitän nicht eingetreten.
Der Nichteintretens-Entscheid sei vom Genfer Strafgericht bestätigt worden, sagte Sophie Bernard, Mediensprecherin der Genfer Justiz, zur Nachrichtenagentur sda. Damit bestätigt sie eine Meldung der Westschweizer Sonntagszeitung „Le Matin Dimanche“.
„Der Staatsanwalt hatte argumentiert, es sei besser, eine Anzeige in Italien einzureichen“, sagte Antoine Romanetti, Anwalt der Kläger.
Seit dem Schiffsunglück leiden die beiden Passagiere unter psychischen Problemen. Deshalb wollen sie nun auf dem zivilen Weg Gerechtigkeit erreichen; sie fordern Schadenersatz in noch unbestimmter Höhe.
Das 290 Meter lange Kreuzfahrtschiff „Costa Concordia“ hatte am 13. Januar vor der Toskana-Insel Giglio einen Felsen gerammt und war mit mehr als 4200 Personen an Bord gekentert. Insgesamt kamen 30 Menschen ums Leben. Zwei gelten immer noch als vermisst.