Die Baselbieter Regierung hat nach der Vernehmlassung den Entwurf für ein totalrevidiertes Energiegesetz überarbeitet. Dabei splittete sie die Fördermassnahmen und deren Finanzierung mittels einer Energieabgabe auf zwei Vorlagen auf.
Mit der Aufteilung trägt die Regierung dem Umstand Rechnung, dass in der bisherigen Vorlage namentlich die Energieabgabe auf Opposition gestossen ist: Vor allem diese habe in der Vernehmlassung zu reden gegeben, sagte Bau- und Umweltschutzdirektorin Sabine Pegoraro am Freitag in Liestal vor den Medien.
Damit im Falle eines Neins beim nötigen Urnengang nicht gleich die gesamte Gesetzesrevision gefährdet werde, sei das Geschäft auf zwei Vorlagen aufgeteilt worden. Es werde «kein einfacher Weg, das durch zu bekommen», sagte Pegoraro. Sie stehe aber hinter beiden Vorlagen und werde sich sehr für diese einsetzen.
Wenn die Energieabgabe indes scheitert, fehlen die Mittel zur Finanzierung der im revidierten Energiegesetz vorgesehenen Massnahmen. Dann wird man laut Pegoraro nach allfälligen anderen Finanzierungsmöglichkeiten suchen müssen. Ausser einer Abgabe wären aber wohl nur Verpflichtungskredite möglich.
Solchen Krediten stehen jedoch die knappen Staatsfinanzen entgegen. Eine Energieabgabe, mit der ein Fonds zur Finanzierung der Fördermassnahmen gespiesen würde, ist dagegen zweckgebunden und nicht Teil des Kantonsbudgets. Sie ist jedoch eine neue Zwecksteuer, was eine Verfassungsanpassung und damit das Ja des Volks erfordert.
Energieeffizienz im Fokus
Das revidierte Energiegesetz folgt der Energiestrategie 2012 der Regierung und setzt vor allem auf die Energieeffizienz von Gebäuden: Mittels der Energieabgabe sollen die Fördermittel für Gebäudesanierungen verdreifacht und so das 2010 zusammen mit dem Gewerbe lancierte Baselbieter Energiepaket fortgeführt werden, das laut Pegoraro auf «enorme Nachfrage» stösst.
Profitieren wird dabei auch die Wirtschaft: In den vergangenen fünf Jahren sind laut der Baudirektion durch das Energiepaket Energieeffizienz-Investitionen von rund einer halben Milliarde Franken ausgelöst worden. Bis 2035 sollen dies über 4 Milliarden Franken werden. Erhofft wird, dass so über 300’000 Tonnen CO2-Emissionen vermieden werden können.
Energieabgabe angepasst
Die zur Finanzierung nötige Energieabgabe – 50 Rappen pro Kilowattstunde – soll derweil auf dem Verbrauch nicht-erneuerbarer Wärmeenergie erhoben werden. Dies sind Öl und Gas. Nicht mehr einbezogen ist dagegen Strom aus nicht-erneuerbaren Quellen, wie Felix Jehle, Ressortleiter Energie im Amt für Umweltschutz und Energie (AUE), sagte.
Laut Jehle – von AUE-Leiter Alberto Isenburg als «Vater» des Gesetzeswerks tituliert – erfolgt der Abgabeverzicht beim Strom aus praktischen Gründen. Denn Strom aus nicht-erneuerbaren Quellen würde vor allem von wenigen Grosskunden verwendet. Diese könnten sich indes, wie auch KMU, gemäss dem Gesetz ohnehin von der Abgabepflicht befreien, wenn sie mit dem Kanton eine Zielvereinbarung zum Energieverbrauch abschliessen.
Elektroheizungen müssten zudem gemäss dem neuen Gesetz sukzessive ersetzt werden. Und bei den wenigen übrigen Bezügern von Strom aus nicht-erneuerbaren Quellen sei der Aufwand, den Verbrauch zu ermitteln, zu gross.
Urnengang 2016 möglich
Neben der Energieeffizienz ein weiterer Schwerpunkt des revidierten Energiegesetzes ist die Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone (MuKen) bei Gebäuden; diese wurden von der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren definiert. Hinzu kommen Massnahmen für die Gemeinden wie die Energieplanung oder eine mögliche Anschlusspflicht bei Wärmeverbünden.
Die Volksabstimmung über die Energieabgabe könnte gemäss Baudirektion im Sommer 2016 stattfinden. In Kraft treten könnte das neue Gesetz danach auf Anfang 2017.