Zwei Wahlbeschwerden gegen Eric Weber

Die Wahlen in den Grossen Rat können noch nicht validiert werden: Zwei Wahlbeschwerden sind eingegangen, wie bei der Staatskanzlei am Dienstag zu erfahren war. Beide zielen auf Eric Weber.

Die eine Beschwerde wirft Eric Weber Unregelmässigkeiten vor. (Bild: Michael Würtenberg )

Die Wahlen in den Grossen Rat können noch nicht validiert werden: Zwei Wahlbeschwerden sind eingegangen, wie bei der Staatskanzlei am Dienstag zu erfahren war. Beide zielen auf Eric Weber.

Weil Wahlbeschwerden mit Poststempel bis Montag gültig sind, sind weitere, die später eintreffen, nicht ausgeschlossen. Beschwerden gegen die Wahl ins Parlament von Basel-Stadt haben indes keine aufschiebende Wirkung; dieses tagt ohne Validierung gegebenenfalls in der am Mittwoch nach dem Wahltag publizierten Besetzung.

Zur Urheberschaft der beiden Wahlbeschwerden war bei der Staatskanzlei nichts zu erfahren. Die eine – die «Radio Basilisk» publik machte – werfe Eric Weber Unregelmässigkeiten vor, und die andere zweifle die Wahlfähigkeit einer ungenannten kandidierenden Person an, weil diese den Wohnsitz nicht im Kanton habe, hiess es nur.

Beschwerde aus den eigenen Reihen

Recherchen der Nachrichtenagentur sda zufolge stammt die zweite Beschwerde aus den eigenen Reihen von Eric Webers «Volksaktion» und zielt auf deren Kopf, Weber selbst. Diesen Vorwurf lässt die Regierung nun rasch abklären, damit diese Beschwerde erledigt werden kann.

Die erste Beschwerde zu den Unregelmässigkeiten hingegen bleibt laut Staatskanzlei sistiert, bis die Staatsanwaltschaft ihre eigenen Untersuchungsergebnisse vorlegt. Gegen den einschlägig vorbestraften Weber läuft bereits ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Eingriff in das Stimm- und Wahlrecht.

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