Die Basler Regierung beantragt dem Grossen Rat, die neue Auflage der Bodeninitiative dem Volk direkt vorzulegen. Auf eine Empfehlung oder einen Gegenvorschlag soll verzichtet werden. Das Volksbegehren will den Kanton auf einen sorgfältigen Umgang mit Boden und Immobilien verpflichten.
Die «Neue Bodeninitiative (Boden behalten und Basel gestalten)» war im April mit 3056 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Die Regierung taxiert das Volksbegehren als rechtlich zulässig, wie sie am Dienstag mitteilte.
Die erste Version der Bodeninitiative hatte der Grosse Rat Ende 2013 mitsamt dem Gegenvorschlag hauchdünn abgelehnt. Die Initianten zogen ihr Begehren in der Folge zurück und überarbeiteten es. Nach Angaben der Exekutive entspricht die ausformulierte zweite Initiative dem regierungsrätlichen Gegenvorschlag zum ersten Volksbegehren.
Breite Unterstützung
Wie beim ersten Anlauf bleibt der Kernpunkt ein prinzipielles Verkaufsverbot mit Landabtretungen nur im Baurecht. Neu enthalten ist jedoch der Kern des Gegenvorschlags, wonach Landverkauf erlaubt sein soll, sofern netto das einschlägige Portefeuille über fünf Jahre gesehen «ausgeglichen oder positiv» ist.
Ziele des neuen Volksbegehrens sind dauerhaft höhere Erträge als mit der bisherigen Land-Verkaufspolitik sowie familienfreundliches, umweltschonendes und bezahlbares Wohnen. Gefördert werden sollen gleichzeitig auch soziale, kulturelle und gewerbliche Aktivitäten.
Hinter dem Volksbegehren stehen die Stiftungen Habitat und Edith Mayron, der Dachverband der Wohngenossenschaften in der Nordwestschweiz sowie weitere Organisationen wie Hausverein und Mieterverband und Parteien von der SP bis zur EVP.