Zweitwohnungs-Verordnung tritt auf Anfang 2013 in Kraft

Die Verordnung zur vorläufigen Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Der Bau von „warmen Betten“ und die Umwandlung von Erst- in Zweitwohnungen soll weiterhin möglich sein.

Die Umsetzungs-Verordnung zur Zweitwohnungsinitiative tritt im Januar 2013 in Kraft (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Verordnung zur vorläufigen Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Der Bau von „warmen Betten“ und die Umwandlung von Erst- in Zweitwohnungen soll weiterhin möglich sein.

Mit dieser Lösung können Baugesuche noch bis Ende dieses Jahres bewilligt werden. Die Initianten hatten sich für die Inkraftsetzung am 1. September 2012 und damit für einen raschen Baustopp stark gemacht. Auch gegen weitere Zugeständnisse an Liegenschaftsbesitzer und Tourismusgemeinden hatten sie sich im Vorfeld ausgesprochen.

Dazu gehört die Umwandlung von Erst- in Zweitwohnungen, die der Bundesrat unter bestimmten Voraussetzungen zulassen will. Er begründet dies damit, dass eine Einschränkung des Wohneigentums nicht auf Verordnungsstufe geregelt werden könne. Dafür sei eine gesetzliche Grundlage notwendig.

Umstritten dürfte auch die Lösung zu den „warmen Betten“ sein: Der Bau von Wohnungen soll zulässig sein, wenn diese nicht individuell ausgestattet sind und zur kurzfristigen Nutzung durch Gäste zu marktüblichen Bedingungen angeboten werden.

Leuthard rechnet mit Gerichtsfällen

Obwohl die Verordnung Einzelheiten regelt, rechnet Bundesrätin Doris Leuthard damit, dass wichtige Fragen vor Gericht entschieden werden. „Die Meinungen der Juristen gehen in alle Richtungen“, sagte sie am Mittwoch vor den Bundeshausmedien.

Umstritten ist insbesondere, ob zwischen der Annahme der Initiative am 11. März 2012 und der im Verfassungstext vorgesehenen Guillotine am 1. Januar 2013 überhaupt noch Baubewilligungen erteilt werden dürfen. Derzeit werden in Gemeinden, in welchen ein Baustopp droht, hunderte von Baugesuchen eingereicht.

Es sei absehbar, dass es zu vielen Gerichtsfällen kommen werde, sagte Leuthard. „Am Schluss wird das Bundesgericht mit einem Leitentscheid strittige Fragen klären müssen.“ Auf Baubewilligungen, die bis dahin rechtskräftig erteilt worden seien, habe dies aber keinen Einfluss.

Umnutzung unter bestimmten Bedingungen

Unter bestimmten Bedingungen dürfen laut der Verordnung auch Hotelimmobilien zu Zweitwohnungen umgenutzt werden: So müssen diese etwa als Hotel gebaut und während 25 Jahren so betrieben worden sein. Umgenutzt werden dürfen ferner Rustici und Maiensässe, wenn sie vor Annahme der Initiative bestanden.

Diese war am 11. März 2012 von Volk und Ständen gutgeheissen worden. Sie begrenzt den Anteil an Zweitwohnungen in den Gemeinden auf 20 Prozent. Mit der Verordnung soll der Verfassungsartikel umgesetzt werden, bis die Umsetzungsgesetzgebung in Kraft tritt. Die Gerichte können die Verordnung – anders als Bundesgesetze – jedoch überprüfen und darauf gestützte Bewilligungen aufheben.

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