Zwölf Jahre Freiheitsstrafe für Zürcher Pokerräuber

Zwölf Jahre Freiheitsentzug wegen mehrfach versuchter Tötung. So lautet das Urteil des Zürcher Bezirkskgerichtes vom Donnerstag gegen einen türkischen Pizzaiolo aus Volketswil ZH. Der 31-Jährige hatte eine Pokerrunde überfallen und einen Spieler angeschossen.

Das Bezirksgericht in Zürich (Archiv) (Bild: sda)

Zwölf Jahre Freiheitsentzug wegen mehrfach versuchter Tötung. So lautet das Urteil des Zürcher Bezirkskgerichtes vom Donnerstag gegen einen türkischen Pizzaiolo aus Volketswil ZH. Der 31-Jährige hatte eine Pokerrunde überfallen und einen Spieler angeschossen.

Im Oktober 2010 hatte er zusammen mit einem älteren Landsmann eine Bar an der Langstrasse überfallen. Beide Männer waren mit geladenen Pistolen bewaffnet und eröffneten das Feuer.

Ein Spieler der dort anwesenden Pokerrunde wurde gleich zwei Mal von je einer Kugel der beiden Schützen getroffen, überlebte aber die Verletzungen. Andere Pokerspieler konnten die Täter irgendwann überwältigen und schliesslich der Polizei übergeben.

Mutmasslicher Haupttäter nahm sich das Leben

Seit Dienstag hätten sich die beiden Beschuldigten gemeinsam vor dem Bezirksgericht verantworten sollen. Doch der ältere mutmassliche Haupttäter nahm sich kurz vor dem Prozess das Leben. Der Pizza-Bäcker stand deshalb alleine vor Gericht und beteuerte seine Unschuld.

So sei er von seinem Komplizen zur Teilnahme am Überfall gezwungen worden. Aus Angst habe er ihm gehorcht, behauptete er. Zudem habe ihm der ältere Landsmann die Waffe gegeben und ihm wahrheitswidrig erklärt, es handle sich bloss um eine Schreckschusspistole.

Die Verteidigung stellte sich hinter diese Version, schloss versuchte Tötung aus und verlangte wegen versuchter Nötigung sowie fahrlässiger Körperverletzung lediglich eine milde Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Staatsanwaltschaft forderte hingegen 18 Jahre wegen mehrfachen Mordversuchs.

10’000 Franken Genugtuung für das Opfer

In seinem am Donnerstag eröffneten Urteil stufte das Gericht die Unschuldsversion des Beschuldigten als unglaubhaft ein. Er habe wissentlich und willentlich am Überfall teilgenommen.

Die Richter verneinten zwar eine besondere Skrupellosigkeit und damit die Mordversuche. Hingegen gingen sie bei den Schüssen von mehrfachen Tötungsversuchen aus. Zudem habe sich der Beschuldigte des versuchten schweren Raubes schuldig gemacht, weshalb es eine Strafe von insgesamt 12 Jahren für angemessen hielt.

Von dieser Strafe hat der Pizza-Bäcker bereits 726 Tage verbüsst. Er wurde zudem verpflichtet, dem Schussopfer eine Genugtuung von 10’000 Franken zu bezahlen. Der geschädigte Barbetreiber – ihm hatte der Täter knapp am Kopf vorbeigeschossen – soll 1000 Franken Schmerzensgeld erhalten.

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