Was im Artikel vielleicht zu wenig klar wurde: Es besteht ein Unterschied zwischen den Verkehrsregeln für Fussgängerzonen und für Tempo 30-Zonen.
In Fussgängerzonen dürfen Fussgänger die ganze Verkehrsfläche benutzen, sie haben also immer Vortritt.
In Tempo 30-Zonen sind die Strassen dem Verkehr vorbehalten. Fussgänger dürfen die Strassen überall überqueren, haben aber keinen Vortritt.
Im Kleinbasel wurden Tempo 30-Zonen, keine Fussgängerzonen eingeführt. Eine übersichtliche Darstellung über die wichtigsten Regeln in verkehrsberuhigten Zonen finden Sie auf der Rückseite des Artikels.