Büpf? Falls Sie sich auf dieses Kürzel keinen Reim machen können, sind Sie in bester Gesellschaft. Die Revision des «Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs» wurde bislang kaum öffentlich diskutiert.
Dabei greifen die geplanten Änderungen markant in die Privatsphäre ein. Geht es nach dem Bundesrat, sollen Strafverfolger künftig Spionagesoftware auf Computern und Handys installieren dürfen. Die Behörden werden verschlüsselte Mails lesen und Internettelefonate mithören können.
Gegen den staatlichen «Lauschangriff» geht derzeit nur die Piratenpartei auf die Barrikaden. Mit mässigem Erfolg: Bis heute sind erst rund 6500 Unterschriften für die Petition «Nein zum Überwachungsstaat!» zusammengekommen. Das dürfte sich im Herbst ändern, wenn das Geschäft in den Ständerat kommt.
Die Debatte wird entlang der üblichen ideologischen Gräben geführt werden. Die Bürgerlichen, die in Finanzfragen auf Diskretion pochen, werden für die Verschärfung der Internetüberwachung votieren. Die Linke, der das Bankgeheimnis seit jeher ein Dorn im Auge ist, wird gegen eine Verschärfung der Datenüberwachung kämpfen.
Die Revision des Büpf wird allerdings kaum aufzuhalten sein, wie unsere Titelgeschichte zeigt. Das Parlament steht in der Pflicht: Es muss für eine strenge Überwachung der Überwacher sorgen, damit es nicht zu Missbräuchen kommt. Denn der Schutz der Privatsphäre ist ein nicht verhandelbares Gut.
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Artikelgeschichte
Erschienen in der gedruckten TagesWoche vom 07.06.13