«Die direkte Demokratie hat die Einführung der AHV verzögert»

Es war eine zähe Geburt, und das Neugeborene eher schmalbrüstig. Der Basler Wirtschaftshistoriker Bernard Degen (65) blickt zurück auf die Geschichte der Altersversicherung, die in der Schweiz 1948 nach langem Ringen eingeführt wurde – 16 Jahre nach derjenigen von Basel. 

«Die politischen Eliten waren früher für eine AHV als die breite Bevölkerung», sagt Historiker Bernard Degen. (Bild: Alexander Preobrajenski)

Bernard Degen, noch bis nach dem Zweiten Weltkrieg gab es in der Schweiz keine AHV. Wie kamen alte Menschen damals über die Runden? 
Man muss sich über zwei Dinge im Klaren sein. Erstens wurden die Menschen damals nicht ganz so alt wie heute. Der Bedarf nach Unterstützung war also kleiner. Zweitens hing es stark davon ab, welchen Beruf jemand ausübte. So konnten Bauern einfach auf ihrem Hof weiterleben. Ein Problem hatte hingegen die Arbeiterbevölkerung, die auch sonst unter prekären Bedingungen lebte. Arbeiterinnen und Arbeitern war es meist nicht möglich, ihre betagten Eltern bei sich aufzunehmen. Das führte dazu, dass auch 75-Jährige und gar 80-Jährige arbeiteten, um über die Runden zu kommen. Daneben gab es private Institutionen wie Pro Senectute, die Bedürftige unterstützten. Über Guthaben bei Pensionskassen hingegen verfügten damals höchstens Angestellte, insbesondere das höhere Kader.

Schon um 1890 wurde in der Schweiz erstmals die Forderung nach einer Altersversicherung erhoben. Weshalb? 

Der Einfluss aus Deutschland spielte eine grosse Rolle. Im Jahr 1889 führte Reichskanzler Otto von Bismarck in Deutschland eine öffentliche Altersversicherung ein. Zunächst musste allerdings ein Fonds aufgebaut werden, die ersten Renten waren sehr gering. Es ging vor allem darum, das System zu etablieren.

Weshalb zog die Schweiz nicht rasch nach? 

Die fehlende Altersversicherung war nicht das Hauptproblem. Auch wenn jemand einen Unfall erlitt oder krank wurde, erhielt er keine Unterstützung. Darum wurde in der Schweiz zunächst eine Unfall- und Krankenversicherung geschaffen. Das dauerte über zwei Jahrzehnte, bis 1912. Diese Bemühungen verdrängten Pläne für die Einführung einer AHV.

Bernard Degen ist 65, den Bezug seiner AHV-Rente hat er vorerst zurückgestellt. Der wissenschaftliche Mitarbeiter an der Uni Basel ist Spezialist für Schweizer Wirtschafts- und Sozialgeschichte im 19. und 20. Jahrhundert und hat als wissenschaftlicher Berater beim Historischen Lexikon zahlreiche Artikel verfasst, unter anderem zur AHV.

Beim Landesstreik 1918 forderte die Arbeiterbewegung die Einführung der AHV. 
Ja, gegen Ende des Ersten Weltkriegs verlangten verschiedene Kreise von Liberalen/Freisinnigen bis zu Sozialdemokraten die Einführung einer Altersversicherung. So zum Beispiel der freisinnige Basler Nationalrat Christian Rothenberger, der sogar eine Volksinitiative lancierte, die aber 1925 scheiterte. Die Vorschläge kamen also aus verschiedensten Kreisen. Für den politischen Druck hingegen war die Arbeiterbewegung verantwortlich.

Warum dauerte es dennoch über 50 Jahre, bis die Schweiz endlich die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) einführte? 

Es kam immer wieder etwas dazwischen. Im Jahr 1925 nahmen die Stimmberechtigten zwar einen Verfassungsartikel an, der den Bund zur Einführung einer AHV verpflichtete. Das Ausführungsgesetz verwarfen sie 1931 aber deutlich. Die Gegnerschaft war sehr heterogen, von der katholischen Kirche bis zu den Kommunisten, denen die veranschlagten Renten zu tief waren. Es folgten die Wirtschaftskrise der Dreissigerjahre und dann der Zweite Weltkrieg, die eine Umsetzung verhinderten.

Verzögerte auch die direkte Demokratie das Projekt? 

Ja, das war sicher der Fall. Die politischen Eliten waren früher für eine AHV als die breite Bevölkerung.

Basel-Stadt war schneller als der Bund, am Rheinknie wurde bereits 1932 eine obligatorische Altersversicherung eingeführt. Weshalb? 

Der Grund liegt darin, dass Basel stark industrialisiert war. Hier zeigten sich die Probleme der Altersarmut sehr stark. So wie auch in Glarus und Appenzell-Ausserrhoden, die noch etwas früher kantonale Altersversicherungen einführten. Basel verfügte über eine starke chemische Industrie, in Glarus blühte die Textilindustrie, in Appenzell-Ausserrhoden die Stickerei. Auch diese kantonalen Versicherungen mussten aber zunächst einen Altersfonds aufbauen. In Basel war der Fondsaufbau erst abgeschlossen, als die eidgenössische AHV ab 1948 zu greifen begann. Diese Anstrengungen waren aber nicht vergeblich. Die eidgenössischen Renten waren zu Beginn so niedrig, dass die Basler Renten einen willkommenen Zustupf darstellten.

«Die Minimalrente betrug damals bloss 40 Franken pro Monat, die Maximalrente gut 120 Franken.»

Kurz nach Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa, am 6. Juli 1947, war es endlich so weit: Die Altersversicherung wurde auf eidgenössischer Ebene mit 80 Prozent Ja-Stimmen triumphal angenommen. War dies der Aufbruchstimmung nach dem Krieg geschuldet? 

Ja, dies spielte sicher eine Rolle. Viele befürchteten, dass der Zweite Weltkrieg wie der Erste mit einem Generalstreik enden würde. Das wollte man verhindern. Man findet in den damaligen politischen Diskussionen immer wieder den Hinweis, dass man etwas für den sozialen Ausgleich tun müsse. Ferner gab es aus dem Krieg die Struktur der Erwerbsersatzordnung: Wer nicht Kriegsdienst leistete und einer Arbeit nachging, musste eine Abgabe zahlen, mit der die Soldaten für ihren Erwerbsausfall entschädigt wurden. Der Bund zog viel zu viel Geld ein, nämlich vier Prozent des Lohnes. Am Ende des Kriegs blieb eine grosse Summe übrig. Dieses Geld sowie die Struktur für die Erhebung von Beiträgen konnten für die AHV verwendet werden.

Hat das Parlament diese Erwerbsersatzordnung jemals gutgeheissen? 

Nein, und das ist sehr interessant. Der Bundesrat führte sie während des Zweiten Weltkriegs ohne Zustimmung des Parlaments ein, als er weitgehende Vollmachten genoss. Das Parlament hat das System zur Erhebung von Beiträgen also gar nie gebilligt.

Die ersten Renten, welche die AHV auszahlte, betrugen nur zehn Prozent eines Industriearbeiterlohns. Wie konnten die Leute damit leben? 

Die Minimalrente betrug damals bloss 40 Franken pro Monat, die Maximalrente gut 120 Franken. Das war natürlich sehr wenig, deshalb versuchten die Menschen, etwas fürs Alter auf die Seite zu legen, oder sie mussten weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder um Unterstützung ersuchen.

«Das Hauptsystem der Altersversicherung war sehr lange auf die Männer ausgerichtet.»

Zwischen 1951 und 1975 wurde das AHV-Gesetz achtmal revidiert, die Renten stiegen kontinuierlich. Welchen Beitrag leistete der Basler SP-Bundesrat Hans Peter Tschudi dabei? 

Tschudi war Bundesrat von 1960 bis 1973, also in einer wirtschaftlichen Boomzeit. Er hat die AHV den neuen Realitäten angepasst. Weil die Löhne stark stiegen, erhöhten sich auch die Renten. Ende der Sechzigerjahre wurde von linken Kreisen die Idee einer Volkspension propagiert. Das aus Schweden stammende Modell hätte die Abschaffung der inzwischen in breitem Masse entstandenen Pensionskassen beinhaltet zugunsten eines massiven Ausbaus der AHV. Um dieser Idee den Wind aus den Segeln zu nehmen, hat Tschudi die AHV-Renten stark erhöht.

Welches war die persönliche Leistung Tschudis? 

Das Innendepartement, das er von Philipp Etter übernahm (Bundesrat von 1934 bis 1959!), befand sich bei seinem Amtsantritt in einem desolaten Zustand. Tschudi passte die Verwaltungsführung seiner Zeit an und modernisierte sie, man sprach vom «Tschudi-Tempo». Noch stärker als mit der AHV beschäftigte er sich aber mit den Nationalstrassen – er eröffnete sehr viele neue Autobahnabschnitte.

Welche Bedeutung hatte die AHV für die Frauen? 

Zur AHV gehört auch eine Hinterlassenenversicherung, welche die Witwen unterstützte. Das Hauptsystem der Altersversicherung war aber sehr lange auf die Männer ausgerichtet. So wurden die Renten von Ehepaaren dem Mann ausbezahlt. Das änderte sich erst mit der Einführung des Rentensplittings im Jahr 1994.

Und für die Waisen? 
Auch die Waisen erhielten eine finanzielle Unterstützung. In Basel-Stadt schaute man relativ gut zu ihnen. Es war kaum so, dass man sie wie auf dem Land bei Bauern als Verdingkinder unterbrachte.

Mit der «Altersvorsorge 2020», über die wir am 24. September abstimmen, wird erstmals eine Reform der AHV mit einer Reform der Pensionskassen verknüpft. Ein riskantes Unterfangen?

Die Pensionskassen wurden ja in Boomjahren aufgebaut. In der Finanzkrise hat man realisiert, dass Pensionskassen, die auf angespartem Vorsorgekapital beruhen, auch nicht die Lösung aller Dinge sind. Es besteht das Risiko, dass sich das angesparte Kapital bei Fehlspekulationen in Luft auflöst. Die Altersversicherung, die auf der Umlage von der arbeitenden Bevölkerung zu den Rentnerinnen und Rentern beruht, ist bedeutend krisenfester. Ich finde, dass die Reform, welche die AHV-Renten um 70 Franken erhöht und den Umwandlungssatz bei den Pensionskassen senkt, sehr moderat ausgefallen ist.

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