Es braucht Kontrolle

Der Bundesrat will Steuerhinterzieher verfolgen und dazu das Bankgeheimnis lockern. Bislang entgehen der Schweiz jährlich geschätzte 20 Milliarden Franken. Angesichts der prekären Finanzlage in vielen Kantonen ist dieser Prinzipienwechsel dringend nötig.

Vielleicht schon bald definitiv Geschichte: das Schweizer Bankgeheimnis.

(Bild: GAETAN BALLY)

Der Bundesrat will Steuerhinterzieher verfolgen und dazu das Bankgeheimnis lockern. Bislang entgehen der Schweiz jährlich geschätzte 20 Milliarden Franken. Angesichts der prekären Finanzlage in vielen Kantonen ist dieser Prinzipienwechsel dringend nötig.

Monatelang haben wir uns darüber gestritten, was unsere Behörden und Banken tun dürfen, um fremde Staaten bei der Verfolgung ihrer Steuerflüchtlinge zu helfen. Jetzt eröffnet der Bundesrat endlich die wirklich relevante Debatte: Was dürfen unsere Steuerbehörden selber tun, um sich gegen Steuerbetrug und – Hinterziehung zu wehren.

Dabei geht es um erkleckliche Summen. Die Rede ist von jährlich 20 Milliarden Franken hinterzogenen Steuern – mehr als der Bund für die soziale Sicherheit ausgibt.  Es geht aber auch um Grundsätzliches: Ein immer grösserer Teil des  Nationaleinkommens fällt heute als Kapitaleinkommen oder Superbonus an. Diese Einnahmen können aber nur schwer besteuert werden. Mit der Unternehmenssteuerreform 2 etwa sind auf einen Streich 750 Milliarden Franken Kapitaleinkommen von der von der Steuer befreit worden.

Umso wichtiger ist es, dass wenigstens das geltende Steuerrecht durchgesetzt werden kann. Die Steuermoral hängt bekanntlich entscheidend davon ab, ob die Steuerzahler das Gefühl haben, dass auch die anderen ihrer Steuerpflicht nachkommen. Dabei ist ein gewisses Mass an Kontrolle unerlässlich. Sonst haben wir in der Schweiz bald Verhältnisse wie in Griechenland.

Mehr Beamten erforderlich

Noch ist unklar, wie weit der Bundesrat mit seiner Vorlage gehen will. Streng genommen  bedeutet die Einstufung der Steuerhinterziehung als Straftatbestand, dass die Behörden über alle Ermittlungsinstrumente verfügen, die ihnen das Strafrecht gibt. Also beispielsweise auch Hausdurchsuchungen. Die Auskunftspflicht einzelner Banken nützt wenig, solange sich die Steuerbehörde nicht ein Bild über die gesamte Finanzlage machen kann. Das wiederum setzt voraus, dass das Personal bei den Steuerbehörden aufgestockt wird. Eine Kommission des Nationalrates hat kürzlich einen entsprechenden Vorstoss klar abgelehnt.

Doch jetzt ist die Steuerdebatte Debatte neu lanciert. Allein schon die angespannte Finanzlage vieler Kantone wird dafür sorgen, dass sie  – wie schon in Deutschland – zum dominierenden innenpolitischen Thema wird.

 

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