Falsche Zeit für Steuergeschenke

Mit seiner Initiative «Sicheres Wohnen im Alter» wollte der Hauseigentümerverband pensionierten Wohneigentümern Steuerverünstigungen bescheren. Die Mehrheit der Stimmbürger und Stände sagt Nein zu solchen Geschenken an bereits Privilegierte. Ein knapper, aber richtiger Entscheid.

(Bild: Peter Schneider/Keystone)

Mit seiner Initiative «Sicheres Wohnen im Alter» wollte der Hauseigentümerverband pensionierten Wohneigentümern Steuerverünstigungen bescheren. Die Mehrheit der Stimmbürger und Stände sagt Nein zu solchen Geschenken an bereits Privilegierte. Ein knapper, aber richtiger Entscheid.

Es war ein spannendes Kopf-an-Kopf-Rennen. Am Schluss sind die spendierfreudigen Anhänger der Initiative «Sicheres Wohnen im Alter» am Stände- und Volksmehr gescheitert. Rentner mit Wohneigentum werden keine Steuergeschenke erhalten.

Das knappe Volksmehr gegen die Initiative des Hauseigentümerverbands (HEV) zeigt zwei Dinge deutlich: Das «Volk von Mieterinnen und Mietern» ist nicht generell gegen Wohneigentumsförderung; auch dieses Mal haben viele Mieter die Anliegen der Hausbesitzer unterstützt. Und: Auf manche jüngere Wohneigentümer, die bereits heute ihre Hypothekarschulden grosszügig vom steuerbaren Einkommen abziehen können, dürfte sich die Aussicht auf weitere Steuererleichterungen in späteren Jahren verführerisch ausgewirkt haben.

Es hat trotzdem nicht gereicht. Wie die beiden abgelehnte Bausparinitiativen vom März und Juni dieses Jahres, die ebenfalls vom HEV lanciert wurden, war auch diese Initiative zu stark von Partikularinteressen geprägt. Solche Vorlagen haben es bei Abstimmungen traditionell eher schwer.

Kein weiteres Privileg für Privilegierte

Der Systemwechsel in der Eigenmietwertbesteuerung hätte auf stossende Weise einem kleinen Teil der HEV-Klientel genützt – den Haus- und Wohnungseigentümern, die ins Rentenalter eintreten. Sie hätten künftig wählen können, ob ihre Eigennutzung von Wohneigentum weiterhin der Einkommenssteuer unterliegen solle oder nicht. Wer sich gegen die Besteuerung des Eigenmietwerts entschieden hätte, hätte zwar keine Schuldzinsen oder Versicherungsprämien mehr von den Steuern abziehen können – es wäre aber weiterhin ein Unterhaltsabzug von maximal 4000 Franken möglich gewesen.

Diese Neuregelung hätte nicht nur einen ungeheuren bürokratischen Mehraufwand für die Steuerbehörden mit sich gebracht – dem Fiskus wären auch jährlich rund 750 Millionen Franken an Steuereinnahmen entgangen, die auf anderen Wegen wieder hätten hereingespielt werden müssen. Die Zeche bezahlt hätten alle anderen: die noch nicht pensionierten Wohneigentümer sowie die Mieter, die keine vergleichbaren Steuervorteile haben.

Strapazierter Generationenvertrag   

Die Zeit ist nicht reif für solche pauschalen Steuergeschenke. Die Wohnungsmieten steigen jährlich weiter an, gleichzeitig sind die Hypothekarzinse für Hausbesitzer in Rekordtiefen gesunken. Und im Vergleich zu früher ist eine überwiegende Mehrheit der Pensionierten finanziell sehr viel besser gestellt als einst – vor allem die älteren Wohneigentümer. Stark belastet sind dagegen viele junge Familien, die mehrheitlich nur über die Runden kommen, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind.

Wäre die Vorlage durchgekommen, wäre der in einigen Sozialwerken heute schon arg belastete Generationenvertrag noch stärker strapaziert worden; der Graben zwischen Alten und Jungen wäre noch breiter und tiefer geworden. Das wollte eine knappe Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht.

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