Philipp Hildebrand ist zurückgetreten, weil er seine Unschuld nicht beweisen kann und sich selber damit als Belastung für die Schweizerische Nationalbank sieht. Damit haben die «Ankläger» aus SVP-Kreisen einen zweifelhaften Sieg errungen.
Am Schluss ist der Druck doch zu gross geworden. Weil er nicht hieb- und stichfest beweisen könne, dass seine Frau Kashya und nicht er die heiklen Dollarkäufe veranlasst habe, sei sein Rücktrittsentscheid unausweichlich geworden, sagte ein sichtlich bewegter Philipp Hildebrand heute vor den Medien.
Es war ein überzeugender und hochemotionaler letzter Auftritt des Chefs der Schweizerischen Nationalbank, als er mit Tränen in den Augen die Gründe darlegte, die zu seinem Rücktritt geführt haben. Und man glaubte Philipp Hildebrand jedes Wort, als er sagte, dass er seinen Job geliebt habe und nun «mit grosser Traurigkeit» von seinem Amt zurücktrete.
Es war ein richtiger Entscheid. Er als Nationalbankchef und seine Frau hätten nie private Devisengeschäfte tätigen dürfen, auch wenn diese nicht gegen die geltenden Reglemente verstossen haben – solche Deals sind mit dem Amt nicht zu vereinbaren. Und ein Verbleiben Hildebrands an der Spitze der Nationalbank hätte angesichts des medialen Kesseltreibens, das wohl auch in den kommenden Tagen weitergegangen wäre, schliesslich auch an der Glaubwürdigkeit der SNB gekratzt. Oder, wie es Hildebrand in seiner Rede glasklar selber analysierte: «Ich hätte schwierige Entscheide möglicherweise nicht mehr mit der nötigen Glaubwürdigkeit und Konsequenz angehen können» – eine bemerkenswerte staatsmännische Einsicht, wie sie heutzutage leider nicht mehr selbstverständlich ist.
Die Verantwortlichen der SVP und der «Weltwoche», die die «Affäre Hildebrand» – ebenfalls ohne stichhaltige Beweise – angezettelt und den bislang besten Nationalbank-Chef dieses Landes «abgeschossen» haben, können nun triumphieren.
Doch es ist ein mehr als fragwürdiger Sieg. Noch nie wurde hierzulande das Bankgeheimnis gebrochen, um einen missliebigen Amtsinhaber zu stürzen. Und geradezu skandalös mutet es an, dass ein hoher Amtsträger seine Unschuld beweisen müsste, um seinen Job weiterhin machen zu können. Nach geltendem Recht galt bis zum Beweis des Gegenteils bislang die Devise: Im Zweifel für den Angeklagten. Für die SVP und ihre medialen Mithelfer gilt offensichtlich das Gegenteil.