Elias Schäfer von «Kulturstadt Jetzt» kritisiert die Regierung im Streit um die Abendruhe in Basler Innenhöfen.
Guet Nacht am 8i: Basler Beizen müssen ihre Innenhöfe um 20 Uhr dichtmachen. Diese Nachricht sorgt seit Anfang der Woche für Aufregung. Das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) erteilt grundsätzlich keine neuen Betriebsbewilligungen mehr für Gartenwirtschaften in Innenhöfen nach 20 Uhr. Dies geschieht im Sinne der Gleichbehandlung, gestützt auf einen Einzelfallentscheid der Baurekurskommission aus dem Jahr 2004 und in Absprache mit der Lärmschutzfachstelle im Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt.
Nach einer ersten Welle der berechtigten Empörung entschloss sich das BVD zu reagieren. Es beschwichtigte in einer Medienmitteilung, dies sei langjährige Praxis, und in den letzten Jahren seien nur rund ein Dutzend Betriebe von dieser Regelung betroffen gewesen. Weiter führte es aus: «Den (denkbaren) Fall, dass eine bereits bestehende, für einen Hinterhof geltende Betriebszeit aufgrund einer Anwohnerbeschwerde eingeschränkt worden wäre, gab es in Basel bisher noch nicht.»
Die Tatsache aber, dass eine einzelne Anwohnerbeschwerde ausreicht, dass bestehende Gartenbeizen in Innenhöfen bereits um 20 Uhr schliessen müssen, ist eine Rechtsunsicherheit sondergleichen. Die Wirte mit einem Innenhofbetrieb geniessen folglich bloss das Gnadenbrot der Anwohner. Jede Laune der Anwohner oder ein Anwohnerwechsel birgt die Gefahr, dass ein über Jahre etablierter Innenhofbetrieb künftig nur noch bis 20 Uhr gestattet wird. Was als Beschwichtigung gedacht war, verdeutlicht einzig die unhaltbare Situation.
Angesichts der vorherrschenden Verbotsmentalität in manchen Ämtern verwundert es nicht, dass die Verwaltung diese Situation unumwunden gutheisst. Von der Regierung, die sich so gerne mit der lebendigen Kulturstadt brüstet und auch für die Rechtssicherheit für das Gewerbe zuständig ist, müsste aber nun endlich eine Reaktion kommen. Denn der politische Wille, Rechtssicherheit zu schaffen, besteht schon lange.
Bereits 2008 hat der Grosse Rat eine Standesinitiative verabschiedet, welche die kantonale Regelungsfreiheit für Lärmemissionen von Gastwirtschaftsbetrieben forderte. Dies, weil von der Verwaltung wiederholt geltend gemacht wurde, dass ihr die Hände in dieser Angelegenheit wegen des Bundesrechts gebunden seien. Die Standesinitiative fand in Bundesbern keine Mehrheit. Wohl auch darum, weil sich die Regierung höchstens halbherzig für die Initiative eingesetzt hatte.
Jetzt hat die Regierung eine zweite Chance. Entweder sie zeigt auf, wie auf kantonaler Ebene Rechtssicherheit geschaffen werden kann, oder sie unterstützt aktiv einen zweiten Anlauf, um auf Bundesebene die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Damit in den Basler Innenhöfen die Lampen nicht schon um 20 Uhr ausgehen.
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Erschienen in der gedruckten TagesWoche vom 10.08.12