Fusion oder Trennung – das ist die Frage

Die aktuellen Entwicklungen in Europa lassen das Zusammengehen von staatlichen Gebilden nicht wirklich im Trend erscheinen. Und doch scheinen Fusionen mehr Erfolg zu bringen als Trennungen. Bemerkungen zu einem politischen Phänomen in Europa vor der aktuellen Fusionsfrage der beiden Basel.

Die aktuellen Entwicklungen in Europa lassen das Zusammengehen von staatlichen Gebilden nicht wirklich im Trend erscheinen. Und doch scheinen Fusionen mehr Erfolg zu bringen als Trennungen. Bemerkungen zu einem politischen Phänomen in Europa vor der aktuellen Fusionsfrage der beiden Basel.

Das scheinbar Allerheiligste im politisch-staatsbildenden Europa drückt sich in Begriffen wie «Souveränität», «Grenzen» und «Nation auf Grund ethnischer Kriterien» aus.

Das beginnt im sehr übersichtlichen Kleinen: Sollen die Halbkantone Basel-Stadt und Basel Landschaft fusionieren? Oder sollen sie das bleiben, was sie seit bald 200 Jahren sind: getrennt in zwei «souveräne» Ministaaten?

Anderswo geht es um Trennung, etwa in Schottland, bald auch in Katalonien. Die Volksabstimmung in Schottland wird im Vereinigten Königreich als Ausdruck demokratischer Willensbildung akzeptiert. Die von der katalanischen Regionalregierung angesetzte Volksabstimmung über die Unabhängigkeit Kataloniens von Spanien wird von der spanischen Regierung nicht akzeptiert.

I

Seit dem Ende des Kalten Krieges gab es in Europa zwei bemerkenswerte und insgesamt betrachtet gelungene Fusionen

Zum einen: die deutsche Vereinigung

Auf eher lokaler Ebene in Deutschland aber misslang, und dies per Volksabstimmung, die Fusion des Stadtstaates Berlin mit dem Bundesland Brandenburg. Von anderen «Länderreformen» hat die deutsche Politik im wesentlich seit diesen Referenden abgesehen, wohl wissend, denke ich, welche Fässer man da ansonsten öffnen würde!

Zum andern: die EU. Darüber unten mehr.

In Europa kam es allerdings nach 1989 vorerst zu zahlreichen Trennungen, wobei bloss eine davon so genannt demokratisch, also per Bürgervotum, zu Stande kam: Tschechien und die Slowakei haben sich per Volksabstimmungen getrennt und sind beide als souveräne Staaten Mitglieder der EU, also eines «grösseren Ganzen» geworden.

Die baltischen Staaten, Weissrussland, die Ukraine, Moldawien, Georgien und so weiter, waren das Ergebnis des so genannten «Zerfalls» der Sowjetunion. Wobei dieser Begriff im Grunde genommen sehr ungenau ist: Abgesehen von Gebieten der Westukraine waren sämtliche dieser neuen «alten» Staaten bereits seit dem Mittelalter, spätestens aber seit dem 18. Jahrhundert russisch.

Zerfallen ist zu Beginn der Neunzigerjahre des 20. Jahrhunderts nicht sosehr «die Sowjetunion», sondern das «russische Reich». Russland war seit Jahrhunderten – wie im übrigen die meisten staatlichen Gebilde im deutschsprachigen Raum in Europa vor der französischen Revolution auch – ein Vielvölkerstaat ohne ein staatliches, sondern bloss ein kulturelles (sprachliches) Nationalbewusstsein. Die Sowjetunion schuf lokale Republiken und verfasste diese zu einer Staatenunion, dem Verhältnis von Kantonen und dem Bund in der Schweiz durchaus vergleichbar – ein rechtliches Phänomen, welches vor der russischen Revolution im Riesenreich der Zaren und Wesire undenkbar gewesen war.

Mit der «Sowjetunion» zerfiel in Europa eine Staatenordnung, welche nach 1945 einerseits einen «Westen» und einen «Osten» schuf, die sich hochgerüstet und angeleitet von einer jeweiligen Führungsmacht gegenüberstanden. Anderseits aber existierte genau deswegen während etwa 40 Jahren auch eine gewisse Sicherheit, dass kein neuer Krieg gestartet würde, um Grenzen zu verschieben. Seit den Siebzigerjahren wurden in Europa die Grenzen so akzeptiert, wie sie nach 1945, antizipiert in Jalta und beschlossen in Potsdam, von den Siegermächten des 2. Weltkrieges  gebildet worden waren, und zwar durch die KSZE-Verträge. 

Der Zerfall dieser Grenzen spielte sich auf verschiedenen Ebenen ab: In Jugoslawien in zahlreichen Bürgerkriegen, welche mit ethnischen, aber auch mit religiösen Begründungen geführt worden sind. 

Das «Mehrheitsprinzip», nicht per Referendum, sondern mit  Militäreinheiten  innerhalb gewisser Teilstaatsgebiete in Jugoslawien geschaffen, führte direkt in die grauenhaften Nachbarschaftsbürgerkriege der Neunzigerjahre auf dem Balkan. Die «Mehrheit» in einem übersichtlichen geografischen Gebiet bestimmte allein, ohne Rücksicht auf heterogene Situationen innerhalb der Bevölkerung und deren Geschichte. Die Minderheiten (bewusst in den Plural gesetzt) wurden verjagt oder ausgelöscht. 

Das «Mehrheitsprinzip» entsprang der Idee des Selbstbestimmungsrechts eines jeden «Volkes» über seine Staatszugehörigkeit, welche vom US-Präsidenten Wilson nach dem 1. Weltkrieg postuliert und in Versailles und Vincennes beschlossen und zum Souveränitätsbegriff veredelt wurde, den der «Völkerbund» zur Lösung von Konflikten um Staatsgrenzen anzuwenden beschloss. Dass einer Mehrheit auch Minderheiten mit anderen Vorstellungen über Staatszugehörigkeit, Rechte in Sachen Sprache, Bildung usw., auch in Fragen der bürgerlichen Rechte,  gegenüberstehen können, war bald einmal unübersehbar Konfliktstoff, der allerdings erst nach dem 2. Weltkrieg, wo man Staatsgrenzen nicht mehr nach «Mehrheitsvoten» von «Einheimischen», sondern nach Zugehörigkeit zum Westen oder zum Osten festlegte und in den oben genannten KSZE-Akten völkerrechtlich verankert hat. 

Zur Situation in der Ukraine 

In diesem Zusammenhang schreibe ich zur gegenwärtigen – sehr unübersichtlichen – Situation in der Ukraine drei Bemerkungen:

1.

Dass die Krim wieder an Russland angegliedert ist, dass es darüber aber kaum noch irgend eine kritische Verlautbarung gibt, verwundert nicht: Wenn man auf der Krim erneut eine durch engmaschige Kontrollen (OECD, EU, USA samt CIA usw.) erfolgte Referendumsabstimmung machen würde, welchem Staat die Bevölkerung angehören will, wäre eine überdeutliche Mehrheit für Russland sehr wahrscheinlich – auch heute wieder, nach einigen Monaten Bürgerkrieg in der Ostukraine. Weil dem so ist, spielt die Krim in der ganzen Ukraine-Auseinandersetzung, auch zwischen «dem Westen» und Russland,  in diesen Tagen kaum mehr eine Rolle.

2.

Anderseits spielt aber das Verhältnis von «Mehrheit» und «Minderheiten» im Donbas in der Ostukraine eine Hauptrolle. Und zwar, wie mir scheint, eine von allen beteiligten Seiten inszenierte. Die gegenwärtige Regierung in Kiew und das ukrainische Rumpfparlament, welches nach dem Staatsstreich von Ende Februar als eine der ersten Verfassungsänderungen die sofortige Abschaffung der russischen Sprache als Amts-, Schul- und Verkehrssprache in der gesamten Ukraine beschloss, sind nicht nur Bürgerkriegspartei, sondern sie sind nachweisbar mindestens Mitverursacher des bewaffneten Bürgerkriegs. Sie haben ihn an vielen Fronten auch begonnen. 

Begründet wird diese Kriegshandlung mit der notgedrungenen Einsetzung des staatlichen Gewaltmonopols gegen den drohenden Zerfall des Staates. Begründet wird sie auch damit, dass Russland Waffen, Soldaten usw. in die Ostukraine sende. In diesem Zusammenhang spielt «der Westen», also USA, Nato und EU, vorderhand die Rolle derjenigen, welche das Völker- sowie das staatliche Souveränitätsrecht der Ukraine gegen russische Provokation verteidigen. 

3.

All dies wird erst in einigen Jahren, nach Beendigung der Kriegszustände, wie immer dieser dann in Form von Staaten oder Regionen mit souveränen Handlungsmöglichkeiten auch aussehen wird, aufarbeitbar, analysierbar und allenfalls strafrechtlich verfolgbar sein.

Die ukrainische Trennungsgeschichte dieser Tage aber ist mit jener Jugoslawiens vor 20 bis 15 Jahren insofern verwandt, als jene «Grossen», welche im Kalten Krieg den Ton angegeben und in ihrem reziproken Selbstverständnis  vermeintlich «die Welt» in zwei Blöcke aufgeteilt hatten, über die sie nach Lust und Laune verfügen konnten, hier wieder vorrangig mitmischen. Was die US-Aussenpolitik in Sachen Ukraine an Pressionen – auch gegenüber der EU, nebenbei bemerkt – in die Welt setzt, ist tatsächlich eine Wiedervorlager kaltkriegerischer Muskelprotzerei. Dasselbe macht die russische Aussenpolitik.

Trennungen mit Nachwehen

Die übrigen Trennungsgeschichten in Europa seit 1989 waren und sind geprägt von zahlreichen Nachwehen. Da gibt es in allen drei baltischen Staaten starke russische Minderheiten. Immerhin: Auch dank dem Erfahrungsaustausch, den Diskussionen, den Rechtsvorstellungen über Minderheiten und so weiter, welche die Regierungs- und Parlamentsmitglieder dieser Staaten innerhalb der EU täglich erleben, können sich diese russischen Minderheiten innerhalb der Mehrheitsgesellschaften einrichten. Probleme gibt es natürlich trotzdem. Aber ihre Behandlung ist in rechtsstaatliche Systematik eingebunden – was auch expressis verbis den Schutz minderheitlicher Anliegen betrifft.

Dasselbe geschieht, verzögert durch die Wunden der Bürgerkriege, auch in den Nachfolgestaaten Jugoslawiens, nicht allgemein koordiniert, aber effektiv organisiert durch die EU. Es ist die Institution EU, welche Prozesse fördert, die hin zur Anerkennung heterogener Verhältnisse durch alle, durch Mehrheiten und Minderheiten, führen. Das dauert und wird dauern.  Nach den Kriegen ist dieses Dauern kein Wunder, sondern eine nicht zu verdrängende Realität.

Union gegen den Krieg

In Westeuropa entwickelte die Politik, mit Unterstützung der Wirtschaft einen Unionsgedanken, damit Krieg keine Chance mehr erhält. Es entstand gewissermassen eine langsam sich aufbauende Fusionsgeschichte.

Ausgehend von der Montanunion wurden Freihandelsräume konzipiert, mit der EWG wurde jene Staatengemeinschaft gegründet, welche sich zur heute aus 28 europäischen Staaten bestehenden EU mit unionseigener Rechtssouveränität entwickelt hat. Dies geschah in einem demokratisch organisierten Rechtsstaatswesen. Alles, was die EU heute rechtsstaatlich und institutionell ausmacht, ist durch nationale Parlamente, durch das EU-Parlament – beides gewählte, also demokratisch gebildete repräsentative Entscheidungsgremien –, teilweise auch durch Volksreferenden (Frankreich, Italien, Dänemark, Irland usw.) auf Verfassungsebene in den unionseigenen wie den nationalen  Gesetzgebungsprozessen legitimiert. Als dritte, kontrollierende Gewalt existiert der Europäische Gerichtshof in Luxembourg.

Man darf nicht ausser Acht lassen: Zahlreiche der heutigen Mitgliedstaaten der EU, welche in ein gemeinsames Rechtssystem und in einem übergeordneten politischen System mit dem EU-Parlament als legislativem Organ fusioniert haben, sind ehemalige Staaten mit Diktaturen und diktatorischen Parteiherrschaften, welche sie in den letzten 40 bis 25 Jahren abgestreift haben: Spanien, Portugal, Griechenland, Polen, die baltischen Staaten, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Kroatien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien und, wegen der DDR, auch Deutschland. Diesen Teil europäischer Zeitgeschichte kann man sehr wohl als Europas, gemessen an der vorangegangenen Epoche der Weltkriege und der Völkermorde, sehr erfolgreiche Fusionsgeschichte der Zeit nach 1945 verstehen.


II

Fusion oder Trennung ?

Auffallend ist: Trennungsgeschichten lassen sich offenkundig einfacher erzählen als Fusionsgeschichten. Erinnert sei an die Propagandageschichten der Lega Nord in Italien mit ihrem propagierten, allerdings sehr inhaltsleer ausstaffierten «Padanien».

Erinnert sei an die Korsen. An die Basken. Erinnert sei auch an den Vlaams Belang in Belgien oder an erfolgreiche Slogans der Lega im Tessin und neuerdings an die kitschigen Antifusionsunternehmungen der SVP im Kanton Basel-Landschaft. Man ist dagegen. Punkt. Gegen was man ist, spielt eigentlich keine Rolle. Man ist gegen «die», gegen «die classe politique», wie es Christoph Blocher zu formulieren beliebt.

Und:

Man spricht immer von «der Mehrheit» (und diesen Begriff setzt man immer in den Singular), welche bestimme, dass «man» einen selbständigen Staat bilden oder, im Fall von BL, bleiben wolle. Mehrheit sei Mehrheit. Man spricht zusätzlich noch gerne vom Moloch, welchen die grössere staatliche Einheit bilde. Von der Bürokratie und der Unfreiheit und dergleichen mehr. Vor allem aber spricht man davon, dass die Mehrheit bestimme, und dann sei basta. 

Das Problem für einen offenen Diskurs besteht nun aber konkret häufig darin, dass  «Mehrheit» oder, um den SVP-Begriff dafür, «das Volk», zu verwenden, sich selten bis nie demokratisch manifestieren kann, weil es solche «Mehrheit» oder solches «Volk» als sture Reklamierer ihrer «absoluten Rechte» nur sehr selten verlässlich gibt. Wenn man aber und eigentlich gar nicht abstimmen will (weil man sich der angeblichen «Mehrheit» nicht so sicher ist, wie man sie propagiert), tut man als Trennungspropagandist deshalb mindestens so, als würde die «Mehrheit» hinter einem stehen, sammelt Leute zu Demonstrationen, macht «Höhenfeuer», hält kernige Reden gegen 

– ja, gegen wen eigentlich ?

Fusionsbefürwortende Separatisten

Im Fall von Schottland, auch im Fall von Katalonien steht eine sehr alte, sehr komplexe Geschichte hinter dem Gedanken der Eigenstaatlichkeit. Vor allem aber ist es die tatsächliche Eigenstaatlichkeit, welche es einst gab. Zugleich aber sind die Eigenstaatlichkeitsbefürworter, also die Trennungsfreunde, in beiden Regionalstaaten äusserst treue Fusionsfreunde, sobald es um die EU geht. Im Fall von Schottland dürfte die in Englands kleinbürgerlichen Kreisen populäre EU-Austrittspropaganda eher die Staatstrennungsfreunde beflügeln als deren Gegner. Viele Schotten und in Schottland lebende Menschen vertrauen nämlich der EU mehr, wenn es um Recht, um Sicherheit, um ihr Leben in einem gewissen Wohlstand geht, als den jeweiligen Regierungen in London. Dasselbe kann man in Katalonien, wenn man dort beispielsweise Freunde kennt, am laufenden Band hören. 

Fusion auf der supranationalen Ebene: Ja.

Trennung auf der nationalen Ebene: Ja. 

Dies ist wohl das gemeinsame Modell von Schottland und von Katalonien. 

Ein Modell, dass sich von den Modellen des Front National, des Vlaams Belang, der FPÖ, der Lega Nord oder der SVP fundamental unterscheidet, weil es die EU als Rechtssystem mit der Bildung ihrer eigenen staatlichen Souveränität existentiell verbindet.

 

III

Nun schreibe ich diese Bemerkungen ja auch im Hinblick auf die Fusionsgeschichte von Basel-Landschaft und dem Basel-Stadt.

Hier geht es wohl darum, gegebene Siedlungs- und Bevölkerungsrealitäten so organisieren zu können, dass ein möglichst optimales Alltagsleben der Bewohner des Siedlungskomplexes für die nahe Zukunft resultiert. In einiger Hinsicht ist dieses Optimum im Siedlungsgebiet der Stadt Basel, denn darum handelt es sich bei der Fusion konkret, nicht gegeben. Sonst würde die Diskussion über eine Abklärung der Fusion nicht geführt. 

Ich schreibe aus der Sicht eines Aussenstehenden, der allerdings über 30 Jahre sowohl im basellandschaftlichen als – vor allem – im baselstädtischen Gebiet des Siedlungsraums gelebt und gearbeitet hat. 

Die Stadt Basel existiert als oberrheinische Metropole sogenannt trinational.

In Erinnerung steht mir die in den Jahren seit 1975 laufend vereinfachte und immer mehr sich alltäglich einrichtende Grenzüberschreitung sowohl nach Basel als auch aus Basel heraus in die «Landschaft», vor allem aber von und nach Südbaden und von und ins nahe Elsass. Meine Kolleginnen und Kollegen an baselstädtischen Schulen wohnten zu Beginn meiner Lehrertätigkeit 1975 in Basel mehrheitlich im Kanton Basel-Landschaft. Etwa seit Beginn der Neunzigerjahre kamen immer mehr Lehrerinnen und Lehrer, welche in der badischen Nachbarschaft lebten, in unsere Kollegien. 

Daraus habe ich schon vor vielen Jahren erkennen können: Die Stadt Basel existiert als oberrheinische Metropole sogenannt trinational

Offensichtlich ist, dass der Stadtkanton finanziell gut dasteht, vergleicht man seine Verhältnisse mit denen anderer Städte gleicher Grösse, aber anderer Verwaltungs- und Politikstruktur in der Schweiz oder auch in Deutschland. Sie besitzt zudem ebenfalls seit Jahrzehnten eine immense Anziehungskraft für Leute, welche gut ausgebildet eine interessante Arbeit suchen.

Innerhalb der sehr eng gesetzten Kantonsgrenzen kann der Stadtstaat Basel im Prinzip schon lange nicht mehr wachsen. Weder in Bezug auf seine Einwohnerzahl (weil die Menschen in Mitteleuropa mehr Wohnraum brauchen als vor 100 Jahren zum Beispiel), noch in Bezug auf kulturbenutzbare Räume usw. 

Rein wirtschaftlich betrachtet ist aber für dieses kleine Gebiet keine Grenze sichtbar. 

Das heisst: 

Wirtschaftlich steht der Kernstadt in der Metropolitanregion Oberrhein weder ein Kollaps noch ein Nichtwachstum in Aussicht, sondern im Gegenteil, sofern genügend Entfaltungsraum (also auch genügend Räumlichkeiten) zur Verfügung stehen, einiges Entwicklungspotential. 

Zur Ausstaffierung der Metropolitanregion gehört natürlich auch eine einigermassen transparent organisierte Verwaltung und Politik, gehört ein demokratisch verfasster übersichtlicher Raum, in dem sich alle Bewohnerinnen und Bewohner gut orientiert bewegen können, nicht derart von Undurchschaubarkeit durchsetzt, wie das heute in vielen Alltagsdingen der Fall ist.

Die meisten meiner deutschen Bekannten, welche zeitweise in der Region Basel gelebt  haben, erzählen, sobald von der Schweiz die Rede ist, Schauergeschichten über Müllsäcke und Bussleistungen deswegen, weil sie nicht die richtige Marke geklebt oder statt eines Bebbisacks einen Sack mit Muttenzer Marke, wo sie vielleicht vorher gewohnt hatten und der noch vorrätig war, vors Haus gestellt hatten. 

Solcherlei «Autonomie», Ausdruck von gemeindlicher oder kantonaler «Souveränität», kostet sehr viel Kraft, eine Menge Geld und noch mehr Nerven. Die wirklich realen Verhältnisse der kantonalen «Souveränität» manifestieren sich allerdings eher in äusserst teuren basellandschaftlichen Fehlplanungen etwa im Krankenhausbereich, in  zahlreichen Doppelspurigkeiten im gesamten Bereich des Rechts – inklusive des Strafrechts, und nicht zuletzt in einem Kompetenzdurcheinander, welches sofort offenkundig wird, sobald man in dieser Region innovativ tätig werden möchte. 

Die Fusion der schweizerischen Teile der Metropolitanregion Basel in einen einzigen Vollkanton wäre meiner Ansicht nach allerdings erst dann wirklich erfolgsversprechend, wenn die staatliche mit der besiedelten, der vernetzten Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur der Region Oberrhein übereinstimmen würde. Dass dies heute bei weitem noch nicht der Fall ist, zeigt sich beispielsweise in der Nahverkehrsstruktur innerhalb der Region, sprich S-Bahn Freiburg-Basel-Fricktal sowie Mulhouse-Basel-Olten. 

Die Fusion der beiden Halbkantone wäre dazu vermutlich bloss der erste Schritt. 

Alles soll so bleiben, wie es ist. 

Die Fusionsgegner wollen der Fusion bereits im ersten Ansatz die Luft abschneiden. Sie wollen nicht, dass ein Gremium, in beiden Halbkantonen gewählt mit der Aufgabe, eine Fusion genau abzuklären, per Abstimmung in beiden Halbkantonen geschaffen wird. 

Die Fusionsgegner wollen keine Veränderungen in der staatlichen Struktur ihres Kantons. Alles soll so bleiben, wie es ist. Dahinter steht, soweit das beurteilbar ist, vor allem die basellandschaftliche SVP. Und das verwundert natürlich überhaupt nicht. Sollte nämlich eine Veränderung in einem Prüfungsprozess während Jahren diskutiert werden, könnte es sehr wohl sein, dass «die Mehrheit» sich an eben dieses prozessuale Politisieren gewöhnen würde. Das würde bedeuten, dass anstelle plakativer Politslogans differenzierendere Inhalte treten könnten. Aus Sicht der SVP-Sloganpolitiker mit ihrem Hang zur Verteufelung ihrer Kritiker und politischen Gegner sowie ihrer teilweise hetzerischen Sprachgewöhnung gegenüber «Fremdem» wäre es natürlich verhängnisvoll, wenn ihre Sprüche ins Leere laufen würden – wie sie beispielsweise im Kanton Basel-Stadt immer ins Leere zu laufen pflegen. 

Was teilen uns die Fusionsgegner eigentlich mit? Sie singen uns unter anderem das Folgende, das die dritte Strophe des Baselbieter Liedes wiedergibt, vor:

Die Baselbieter Lütli

si gar e fliss’ge Schlag,

si schaffe und si wärche,

soviel e jede mag.

Die einte mache Bändel,

die and’re schaffe s’Feld,

doch alli sy, wenn’s immer goht,

gar lustig uf d’r Wält,

doch alli sy, wenn’s immer goht,

gar lustig uf d’r Wält. 

Insofern unterscheidet sich die Kampagne mit Höhenfeuern und Baselbieterlied-Singerei, inklusive der dort versammelten Beschwörung des «Ländli» (in der 1. Strophe), der Täli (in der 2. Strophe) und der «Lütli» (in der 3. Strophe) im Diminutiv nicht von ähnlichem Kitsch, dessen Präsenz man in ganz Europa immer bei jenen beobachten kann, die gegen die EU, gegen die Minderheiten, gegen Gleichberechtigung in jeglicher Hinsicht antreten: Mit Trachten oder Hellebarden aus weit zurückliegenden Jahrhunderten oder einem schönen Schiesseisen des waffentragenden «freien Bürgers», mit der Beschwörung des angeblich Normalen, der «normalen Ehe», der «normalen Sexualität», der «normalen Erziehung, wo eine Ohrfeige zum richtigen Zeitpunkt…», der «normalen Hautfarbe» und der «normalen Sprache», je der eigenen selbstredend, und mit viel Geld von auf- oder abgetakelten Millionären oder, wie im Fall von Berlusconi oder Blocher, Milliardären.

Diesen Kitsch vermischen die rechtsextremen Propagandisten überall, ob sie nun eine Trennung (etwa von der EU) anstreben oder eine Fusion im Sinn einer «ethnisch reinen Nation» propagieren, immer mit der Bekämpfung der angeblich die Freiheit des Wortes abschaffenden «political correctness». Man darf doch wohl noch gegen «Zigeuner» (siehe Frankreich) was sagen. Oder gegen Juden (siehe Ukraine oder Ungarn).

 

IV

Sowohl Wünsche nach Trennungen als auch Wünsche nach Fusionen im Bereich staatlicher Gebilde können gesellschaftliche Bedürfnisse nach strukturellen Veränderungen ausdrücken. Staatliche Gebilde wiederum sind nun aber, wie «uns die Geschichte eindrücklich lehrt», weiss Gott keine Grössen, welche «ein für allemal» gegeben sind.  Das darf man in Diskussionen über Veränderungen, seien das nun Trennungen oder eben Fusionen, nicht ausser Acht lassen. Die Prozesse als solche sind weder gut noch böse. Sie sind entweder begründet, in manchen Fällen auch notwendig, oder sie sind Gespinste, welche nie oder nur mit Gewalt durchzusetzen sind.

Zurzeit erleben wir in Europa bezüglich von Trennungsabsichten drei Modelle: Das ukrainische, wo «der Westen» sicherlich den ganz grossen Fehler begangen hat, die zahlreichen Minderheiten im Land völlig ausser Acht gelassen zu haben – was dann der russischen Machtpolitik ein weites Feld von Aktivitäten, auch völkerrechtlich gesehen sehr fragwürdigen, eröffnet hat. 

Das zweite Modell wird in Schottland am 18.9.2014 vollzogen: «Sind Sie der Ansicht, dass Schottland ein unabhängiges Land sein soll?» Diese sehr gesittete Frage wird mit Ja oder Nein beantwortet. Das Ergebnis des Referendums wird vom Vereinigten Königreich anerkannt werden.

Das dritte Modell dürfte im November 2014 zu einem Nachrichtenwert von längerer Dauer werden: Auch die Katalanen werden gefragt, ob sie einen unabhängigen Staat wollen. Sollten sie diese Frage mehrheitlich mit ja beantworten, wird es vernehmbar zu ziemlichen Problemen kommen: Das spanische Königreich anerkennt – wenigstens im Vorfeld – dieses Referendum nicht an, da die spanische Verfassung eine Auslösung eines Teilgebietes aus dem Staat nicht vorsehe.

Die Fusionsabklärung beginnen oder nicht?

Es sollte doch möglich sein, solcherlei gesittet, mit Vernunft, mit der Anerkennung, dass «man» dazu eine andere als die eigene Meinung haben darf, und vor allem mit der reichen Erfahrung an direktdemokratischen Entscheidungen im Kopf zu fragen und zu beantworten.

Was dabei Kitschliedertexte, Höhenfeuer und die Verweigerung einer parlamentarischen Debatte, wie im Landrat in Liestal geschehen, verloren haben, müssen jene erklären, welche das inszeniert haben. Jedenfalls sind sie für diese Variante einer verweigerten Diskussion verantwortlich. 

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