Airbnb-Gäste sollen in Basel bald Kurtaxe zahlen

Das Airbnb-Angebot in Basel-Stadt steigt. Der Kanton will den Dienst für Privat-Hotellerie nun stärker in die Pflicht nehmen.

Geldregen von Airbnb: Gäste, die ein Zimmer über den Online-Dienst bestellen, sollen in Zukunft 3,50 Franken Kurtaxe zahlen.

(Bild: NIls Fisch)

Das Airbnb-Angebot in Basel-Stadt steigt. Der Kanton will den Dienst für Privat-Hotellerie nun stärker in die Pflicht nehmen.

Ein Zimmer für zwei Personen, mitten in der Innenstadt, finden Basel-Besucher bei Airbnb schon für 70 Franken. Die Zahl der privaten Hotellerie-Anbieter steigt rapide, wie die TagesWoche berichtete. Nun will der Kanton einschreiten und Kurtaxen auch von Airbnb-Gästen einfordern.

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) sei intern daran, das Gasttaxengesetz zu revidieren, sagt Samuel Hess vom Bereich Wirtschaft. Damit wolle man auch private Beherbergungsbetriebe wie Airbnb in die Pflicht nehmen. 

Airbnb soll künftig explizit im Gesetz erwähnt werden, so Hess. Die Gäste müssten dann 3,50 Franken pro Übernachtung ans AWA zahlen, wovon der Grossteil der Einnahmen wie bisher an Basel Tourismus fliesst. Mit der Gasttaxe erhalten die Gäste ein Mobility-Ticket, mit dem sie den öffentlichen Verkehr frei benutzen können.

Gleich lange Spiesse für Gastgeber

Die Revision sei jedoch noch nicht final. Man werde es dem Departementsvorsteher Christoph Brutschin vorlegen, mit der Branche diskutieren und dann dem Regierungsrat und dem Grossen Rat übergeben.

Felix Hauser, der Präsident des Basler Hotelier-Vereins, begrüsst diesen Vorstoss: «Es ist ein Schritt in Richtung gleich lange respektive kurze Spiesse.» Aber auch in anderen Bereichen sollten sich Airbnb-Anbieter an Hotelbetriebe annähern. Zum Beispiel beim Arbeitsgesetz oder bei Hygiene-Vorschriften.

Verbieten oder stärker einschränken will Hauser den Dienst nicht. «Ich finde, dass Airbnb durchaus seine Berechtigung hat. Das zeigt die Nachfrage, die zweifelsohne da ist.»

In Bern bereits üblich

Welche Auswirkungen dieser Vorstoss haben könnte, zeigt ein Blick nach Bern. Dort hat der Kanton das Reglement für Airbnb-Anbieter verschärft. Sie müssen die Kurtaxe von 4,30 Franken an die Steuerverwaltung entrichten. Tun sie dies nicht, drohen Strafen der Gewerbepolizei.

Mit der Verschärfung sei es gelungen, die Airbnb-Angelegenheit aus einem gesetzlichen Graubereich zu befreien, sagt Moritz Jäggi von der Steuerverwaltung der Stadt Bern. Ausserdem sei anzunehmen, dass damit mehr Airbnb-Anbieter ihre Einnahmen als Einkommenssteuern deklarierten.

Übernachtungen statistisch erfassen

In Basel-Stadt ist es das AWA, das die Kurtaxen eintreibt. Ob der steuerliche Effekt gleich ausfällt, ist deshalb offen.

Wünschbar sei, dass mit der Entrichtung der Kurtaxe langfristig auch die Airbnb-Übernachtungen statistisch erfasst würden, sagt Hess vom AWA. Das wäre für die Tourismusförderung interessant. Denn heute gibt es keine Zahlen dazu, wie viele Gäste über Airbnb in Basel übernachten.

Welches Ausmass das Airbnb-Geschäft annehmen kann, haben kürzlich einige Berliner Jungjournalisten in einem anschaulichen Datenstück belegt.

Nächster Artikel