Zum dritten Mal waren in Basel jugendliche Testkäufer unterwegs, um die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von Alkohol und Tabakwaren zu kontrollieren. In 29 von 99 Fällen konnten sie Alkohol und Tabak kaufen. Vor allem beim Alkohol bedeutet das einen massiven Rückgang.
In Basel wurden zwischen Juni 2011 und Januar 2012 zum dritten Mal Testkäufe durchgeführt. Blieben die Resultate beim Tabakverkauf konstant, ging die Zahl unerlaubter Verkäufe beim Alkohol abermals stark zurück:
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Bei 29 Prozent aller durchgeführten Testkäufe wurde Tabak an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft. Dies ist im Vergleich zu dem ersten Testkaufmonitor von 2008/2009 (44%) ein deutlicher Rückgang. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl konstant geblieben (29%).
- Bei 29 Prozent aller durchgeführten Testkäufe wurde Alkohol an Jugendliche im gesetzlichen Schutzalter verkauft. Dies ist im Vergleich zu den letzten beiden Jahren eine starke Abnahme. Wurden im Vorjahr noch in 53% der Fälle Alkohol an Jugendliche unter dem gesetzlichen Schutzalter abgeben, ist diese Zahl nun fast um die Hälfte tiefer.
«Wenn knapp ein Drittel der Testkäufer Alkohol und Tabak kaufen können, ist das natürlich ein unbefriedigend hoher Wert», beurteilt Kantonsarzt Thomas Steffen das Ergebnis. «Zugleich zeigen die Zahlen, dass die Massnahmen insbesondere bei den Alkoholverkäufen wirksam sind: Dranbleiben lohnt sich.»
Reuige Missetäter
Erfreulich sei auch, dass sich die Missetäter, die vom Gesundheitsdepartement angeschrieben werden, in aller Regel einsichtig zeigten. Sie informierten sich über den genauen Ablauf des Testkaufs und suchten nach Verbesserungsmöglichkeiten.
Interessanterweise gelang es den Testkäufern in Zentrumsnähe eher, Alkohol und Tabak zu kaufen als in den Quartieren. Kantonsarzt Steffen: «Offensichtlich spielt in den Quartiersstrukturen die soziale Kontrolle eher als in der Anonymität des Stadtzentrums.»
Rechtliche Konsequenzen müssen die bei Testkäufen überführten Ladenbetreiber nicht gewärtigen. Zur Zeit wird auf eidgenössischer Ebene die Schaffung einer Rechtsgrundlage für Bussen diskutiert. Kantonsarzt Steffen würde diese Massnahme begrüssen: «Vor allem bei notorischen Wiederholungstätern könnte repressiver Druck etwas bringen.»