In einem Wohnhaus an der Lehenmattstrasse wird seit kurzem ein Massagesalon betrieben. Nun wehren sich die Anwohner dagegen.
An der Lehenmattstrasse wohnen viele Familien, es gibt einen Kindergarten, Coiffeure und eine Apotheke. Seit November aber wird die beschauliche Wohnatmosphäre gestört. In einer Stockwerkeigentümer-Liegenschaft hat sich im Parterre eine Dame niedergelassen, die ihre Wohnung als Massagesalon nutzt. Unter dem Namen «Beatrice» wurde im Baslerstab eine Anzeige geschaltet, die «sanfte Massagen und Erotik» anpreist.
Als die anderen Bewohner der besagten Liegenschaft bei der Polizei und an der öffentlichen Fragestunde des Bauinspektorates vorstellig wurden, habe man ihnen gesagt, dass keine gesetzliche Handhabe gegen den Massagesalon bestünde, wie eine Bewohnerin der TagesWoche erzählte. Deshalb würde die Hausgemeinschaft nun selbst aktiv. Man habe damit begonnen, die Freier anzusprechen und den Männern zu sagen, dass sie in diesem Haus nicht willkommen seien. «Zudem haben wir die Freier mit einem Fotoapparat geblitzt, ohne jedoch wirklich ein Bild zu machen», sagt die Bewohnerin. Ziel sei es, «die Nachfrage etwas zu stören» und den Freiern einige Hürden in den Weg zu legen.
Petition fordert Gesetze «gegen Rotlicht im Wohnquartier»
Für den Samstag kündigen die Bewohner noch weitere Aktionen an. Ab zehn Uhr morgens wollen sie Spalier stehen und so die Kunden des Massagesalons empfangen. Ausserdem werde man eine Petition lancieren, welche die Ausarbeitung «griffiger Gesetze gegen das Ausweiten des Sexgewerbes in Wohnquartiere» fordert. Eine ähnliche Petition wurde im letzten September an den Grossen Rat überwiesen (damals ging es um die Amerbachstrasse).
Martin Schütz, Sprecher beim Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD), bestätigt gegenüber der TagesWoche, dass eine Kontrolle des Salons an der Lehenmattstrasse stattgefunden habe. Diese habe jedoch ergeben, dass die erforderlichen Arbeitsbewilligungen und Aufenthaltsgenehmigungen vorlagen. Die Polizei kann in solchen Fällen nämlich nur diese beiden Fragen prüfen. Die allfällige widerrechtliche Nutzung einer Wohnung fällt in den Verantwortungsbereich des Bau- und Gastgewerbeinspektorates.
Chancen der Bewohner stehen gut
Die Leiterin des Bauinspektorates, Luzia Wigger Stein, erklärt, erst gerade von diesem Salon an der Lehenmattstrasse erfahren zu haben, «wir gehen der Sache nach». Wenn eine Vorort-Kontrolle ergebe, dass die Angaben der Anwohner zutreffen, sei davon auszugehen, dass ein nachträgliches Bewilligungsverfahren eingeleitet werde, sagt Wigger. Dann hätten die anderen Bewohner auch die Gelegenheit, gegen die Umnutzung Einspruch zu erheben. Entscheidend sei, ob die gewerbliche Nutzung gegenüber der Wohnnutzung überwiege. «Ist dies der Fall, liegt eine Umnutzung vor», sagt Wigger.
Dass die Chancen der empörten Hausgemeinschaft, ihre unliebsame Nachbarin loszuwerden, nicht allzu schlecht stehen, zeigt auch ein Entscheid des Bundesgerichtes vom letzten Juli (siehe Rückseite dieses Artikels). Dieses hat nämlich in einem sehr ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass die sexgewerbliche Nutzung einer Wohnung in einem reinen Wohnquartier nicht «bewilligungsfähig» – sprich widerrechtlich – sei. Und das Lehenmattquartier sei, ist Luzia Wigger überzeugt, «definitiv ein reines Wohnquartier».