Aushöhlung der Burgweg-Häuser vorerst gestoppt

Die basellandschaftliche Pensionskasse kann die Teilabbrüche am Basler Burgweg nicht wie vorgesehen realisieren. Die Bewohner gingen bereits ein zweites Mal erfolgreich gegen die Sanierungen vor – und befürchten nun einen weiteren Anlauf.

In die leerstehenden Liegenschaften am Burgweg kommt bald wieder neues Leben. (Bild: Karen N. Gerig)

Die basellandschaftliche Pensionskasse kann die Teilabbrüche am Basler Burgweg nicht wie vorgesehen realisieren. Die Bewohner gingen bereits ein zweites Mal erfolgreich gegen die Sanierungen vor – und befürchten nun einen weiteren Anlauf.

Wie der Mietverband Basel in einer Medienmitteilung bekanntgab, konnten die Bewohner des Burgwegs sich gegen die Absichten der Vermieterin durchsetzen. Es war nicht das erste Mal, dass die Bewohner für ihre Wohnungen und Ateliers kämpfen mussten.

Die Basellandschaftliche Pensionskasse hatte im bereits Januar über 70 Mieterinnen und Mieter am Burgweg die Wohnung gekündigt. Als Grund dafür wurde ein dringender Sanierungsbedarf der Häuser angegeben. Die Massenkündigungen seien zwingend, um die vorgesehene bauliche «Modernisierung» der Häuserzeile am Burgweg durchführen zu können, behauptete damals die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK). Sie lancierte daher ein erstes Teilabbruchgesuch.

Doch die Bewohner wehrten sich vehement. Sie schlossen sich zum Verein «Lebendiger Burgweg» zusammen. Die Kündigungen sahen sie als Vorwand, um alteingesessene Mieterinnen und Mieter aus ihren Kleinwohnungen und Kleingewerbeateliers zu vertreiben, die man mit Luxusappartements ersetzen wolle. Angesichts des Rocheturms, der momentan gebaut wird, sollte somit Platz für profitbringende Klientel im Quartier geschaffen werden, vermuten die Mieterinnen und Mieter.

Die Absichten der Pensionskasse seien «lückenhaft formuliert» gewesen

Die Mieterinnen und Mieter wandten sich an den Mietverband Basel. Mit Einsprachen wehrten sie sich gegen das Teilabbruchgesuch, da es nicht ausreichend begründet gewesen sei. Die BLPK zog daraufhin das Gesuch zurück, schob jedoch bald ein zweites Teilabbruchgesuch nach, bei dem sie sich um mehr Vollständigkeit bemühte.

Die Betroffenen konnten auch gegen dieses Vorhaben vorgehen, denn gemäss dem Abbruchschutzgesetz soll bezahlbarer Wohnraum nicht durch spekulative Umbauten gefährdet werden. Im Juli wurde eine 30-seitige Sammeleinsprache eingereicht. Dabei wurden die Betroffenen abermals vom Basler Mieterinnen und Mieterverband unterstützt – und kamen erneut mit ihrem Anliegen durch. Die zuständige Behörde kam zum Schluss, dass die Absichten der BLPK mit dem Gesetz nicht zu vereinbaren seien.

Trotz des Etappensiegs fühlen sich die Bewohner des Burgwegs weiterhin verunsichert. Obwohl die Häuser vorerst nicht saniert werden können, bleibe noch offen, was dies für die Kündigungen bedeute. Die BLPK habe Mietschlichtungsverfahren vermehrt aufgeschoben. Die Betroffenen haben den Verdacht, dass die BLPK die Sanierungen noch nicht aufgegeben habe.

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