Basel rüstet auf: Foodtrucks ab sofort erlaubt und Plastikstühle wieder willkommen

Die Regierung lockert die Bestimmungen für die Nutzung des öffentlichen Raumes. Das seit zehn Jahren geltende Plastikstuhl-Verbot wird aufgehoben – und für Foodtrucks gibt es in Basel jetzt ein Durchkommen.

Behördlich toleriert: Plastikstühle und Foodtrucks.

 

(Bild: Hans-Jörg Walter )

Die Regierung lockert die Bestimmungen für die Nutzung des öffentlichen Raumes. Das seit zehn Jahren geltende Plastikstuhl-Verbot wird aufgehoben – und für Foodtrucks gibt es in Basel jetzt ein Durchkommen.

Gross war der Aufschrei der Basler Beizer vor über zehn Jahren, als die Allmendverwaltung bekannt gab, Plastikstühle im Rahmen der Richtlinien für die Boulevard-Möblierung auf der Allmend verbannen zu wollen. Die damalige SP-Baudirektorin Barbara Schneider wurde von allen Seiten heftig für die Richtlinien kritisiert – an der Fasnacht war das Verbot ein beliebtes Sujet.

Mittlerweile haben sich die Wirte mit dieser Richtlinie abgefunden – «Monobloc»-Stühle sind aus der Stadt verschwunden. Das könnte sich bald wieder ändern: Im Rahmen der neuen Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (NöRV) lockert das Bau- und Verkehrsdepartement seine Bestimmungen.

Betreiber von Boulevard-Restaurants «geniessen künftig mehr Freiheit bei der Gestaltung ihrer Aussenbereiche», teilt die Regierung mit. Die bisherigen Richtlinien für die Möblierung werden aufgehoben und durch «wenige, grundlegende Vorgaben ersetzt». Wie Daniel Hofer, Sprecher des Bau- und Verkehrsdepartements, sagt, seien Plastikstühle nun wieder erlaubt – sofern keine fremde Werbung draufsteht. Dass das Verbot gekippt wird, war in der Vernehmlassung gewünscht worden. Weiterhin unerwünscht sind «Teppiche und andere Bodenbeläge, Podeste und andere Aufbauten, Zäune, Sichtschutzwände und andere Abschrankunken sowie Mobiliar und Ausstattungen mit Fremdwerbung».

Foodtrucks nicht mehr verboten

Toleranter zeigt sich das Bau- und Verkehrsdepartement neu auch gegenüber Foodtruck-Betreibern. Wer auf öffentlichem Grund bisher seinen Foodtruck hinstellen wollte, hatte schlechte Karten. Eingestuft wurden die Fressmobile als «Motorfahrzeuge mit Verkaufstheken» – ein kafkaeskes Bewilligungswesen stoppte die Betreiber in Basel.

Künftig sind Foodtrucks auf öffentlichem Raum erlaubt, Verkaufsstände dürfen motorisiert sein, und das grundsätzliche Verbot von Grill- und Brateinrichtungen bei Verkaufsständen fällt weg. Wer aber glaubt, dass Basel aufgrund dieser neuen Regelung zu einer Foodtruck-Hochburg wird, täuscht sich, wie BVD-Sprecher Hofer sagt:

«Grundsätzlich möglich heisst nicht, dass es überall möglich ist. Ein Foodtruck wird nur dann bewilligt, wenn er das normale Bewilligungsverfahren durchläuft und der Standort sich auch dafür eignet.»

Weitere Neuerungen des NöRV, mit denen die Regierung «mehr Transparenz für Kundinnen und Kunden, aber auch für die Verwaltung» schaffen will:

  • Längere Öffnungszeiten für Buvetten: Abgeschafft wird die bisher auf sechs Monate beschränkte Betriebsdauer von Buvetten. Neu können die Betreiber die Buvetten «während mehrerer Monate» im Jahr geöffnet halten – in der Regel von März bis Oktober.
  • Mehr Konsum-Möglichkeiten: Betreiber von Verkaufsständen können, wenn es die örtlichen Verhältnisse zulassen, weiteres Mobiliar wie Stehtische und Sonnenschirme aufstellen.
  • Flyer mit Vorgaben: Die Regierung passt das Verteilen von Drucksachen im öffentlichen Raum an die Praxis des Bundesgerichts an. Publikationen mit rassistischem oder geschlechterdiskriminierendem Inhalt sind neu verboten. Ebenfalls unzulässig sind Drucksachen mit Inhalten, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden.
  • Eine Anlaufstelle für Veranstaltungen auf der Allmend: Im NörV wird zudem das Meldeverfahren für die Nutzung des öffentlichen Raumes geregelt. Neu werden Sportveranstaltungen und Umzüge wie alle anderen Veranstaltungen durch die Allmendverwaltung bewilligt. So müssen sich Gesuchstellende nur noch an eine einzige Bewilligungsstelle wenden, wie es weiter heisst. Für Demonstrationen und Kundgebungen bleibt weiterhin die Polizei zuständig.

Die Verordnung betrifft gemäss Mitteilung rund 5000 Gesuche zur Nutzung des öffentlichen Raumes, die von der Allmendverwaltung jährlich behandelt werden. Sie tritt laut Daniel Hofer in den nächsten Tagen in Kraft (mit Publikation im Kantonsblatt).

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